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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2,3, Johannes Gutenberg-Universitat Mainz (Institut fur Politikwissenschaft), Veranstaltung: Das politische System der Bundesrepublik, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei zahlreichen Spaziergangen durch die Mainzer Innenstadt kam ich nicht aus dem Stau-nen uber die grossartige kulturelle Vielfalt und die zahlreichen sakralen Bauten in den Stadten. Die Erschaffung dieser kulturellen Vielfalt vollzog sich in Jahrhunderten. Jede Generation hinterliess einen Beitrag zur Kultur, der sich in Form von Bauwerken, Bibliotheken, Theatern etc. manifestierte. Kultur bedarf der Foerderung. All diese Vielfalt verschlang Unmengen an Mitteln, brachte jedoch einen kaum in Geld zu beziffernden geistigen Nutzen. Und auf je-der neuen Generation lastet nicht nur die Pflicht die grossartige abendlandische Kulturtradition zu erneuern und zu erweitern, sondern auch die bereits bestehende Kultur fur die Nachwelt zu erhalten und zu pflegen. Der grossartige Nachlass aus der Vergangenheit verschlingt allerdings Unmengen von oeffentlichen Mitteln und so stellte ich mir die Frage, wer fur die Foerderung all dieser Schatze verantwortlich ist? Bei meinen Recherchen wurde auf den ersten Blick klar, dass das Kulturfoerderungssystem in der BRD foederalistisch organisiert ist und dass das Grundgesetz die Kulturhoheit und auch die Zustandigkeit fur die Kulturfinanzierung auf die Lander ubertragt. UEber 90 Prozent der Kulturausgaben in Deutschland tragen Lander und Gemeinden (vgl. Dt. Kulturrat 2005: 1). Die Bundeskompetenzen der Kulturfoerderung, ergeben sich aus geschriebenem Verfassungsrecht (Art. 32, Art. 87 ff GG). Der Bund ubernimmt die Aufgabe, Rahmenbedingungen fur den Kulturbereich zu schaffen. Seine Aufgabe liegt somit im Wesentlichen in seiner Gesetzgebungskompetenz (vgl. Dt. Kulturrat 2006: 3). An dieser Stelle stellt sich die Frage nach der Tatsachlichen Rolle des Bundes bei der Kulturfoerderung. Konkret lautet die Fragestellu
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2,3, Johannes Gutenberg-Universitat Mainz (Institut fur Politikwissenschaft), Veranstaltung: Das politische System der Bundesrepublik, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei zahlreichen Spaziergangen durch die Mainzer Innenstadt kam ich nicht aus dem Stau-nen uber die grossartige kulturelle Vielfalt und die zahlreichen sakralen Bauten in den Stadten. Die Erschaffung dieser kulturellen Vielfalt vollzog sich in Jahrhunderten. Jede Generation hinterliess einen Beitrag zur Kultur, der sich in Form von Bauwerken, Bibliotheken, Theatern etc. manifestierte. Kultur bedarf der Foerderung. All diese Vielfalt verschlang Unmengen an Mitteln, brachte jedoch einen kaum in Geld zu beziffernden geistigen Nutzen. Und auf je-der neuen Generation lastet nicht nur die Pflicht die grossartige abendlandische Kulturtradition zu erneuern und zu erweitern, sondern auch die bereits bestehende Kultur fur die Nachwelt zu erhalten und zu pflegen. Der grossartige Nachlass aus der Vergangenheit verschlingt allerdings Unmengen von oeffentlichen Mitteln und so stellte ich mir die Frage, wer fur die Foerderung all dieser Schatze verantwortlich ist? Bei meinen Recherchen wurde auf den ersten Blick klar, dass das Kulturfoerderungssystem in der BRD foederalistisch organisiert ist und dass das Grundgesetz die Kulturhoheit und auch die Zustandigkeit fur die Kulturfinanzierung auf die Lander ubertragt. UEber 90 Prozent der Kulturausgaben in Deutschland tragen Lander und Gemeinden (vgl. Dt. Kulturrat 2005: 1). Die Bundeskompetenzen der Kulturfoerderung, ergeben sich aus geschriebenem Verfassungsrecht (Art. 32, Art. 87 ff GG). Der Bund ubernimmt die Aufgabe, Rahmenbedingungen fur den Kulturbereich zu schaffen. Seine Aufgabe liegt somit im Wesentlichen in seiner Gesetzgebungskompetenz (vgl. Dt. Kulturrat 2006: 3). An dieser Stelle stellt sich die Frage nach der Tatsachlichen Rolle des Bundes bei der Kulturfoerderung. Konkret lautet die Fragestellu