Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Document from the year 2009 in the subject Law - Civil Action / Lawsuit Law, language: Czech, abstract: Wie der Einzelne durch sein Verhalten Bedingungen fur eigene und Gesellschaftsentwicklung schafft, so auch wirkt die Gesellschaft in verschiedenen Formen auf das individuelle Verhalten, das sie in einem gewissen Masse reguliert. Unter dem Druck des Interessenkonfliktes im Rahmen der zwischenmenschlichen Beziehungen entsteht ein Bedarf der Formulierung der allgemein geltenden Verhaltensregeln, welche eine relative Sozialstabilitat sicherstellen. Diese Funktion wird vor allem durch Recht erfullt. Die Aufgabe des Rechts andert sich unter anderem in Abhangigkeit von der Existenz auch anderen Regulativen menschlichen Handelns. Unsere Gesellschaft baut einen Rechtsstaat auf, in dessen Rahmen uber eine unbedingte Herrschaft des Rechts gesprochen werden kann. Dieses Recht verpflichtet alle, einschliesslich der Staatsorgane und Vertretungskorperschaften. Als Folge davon anderte sich auch die Auffassung der Okonomik und des Rechts. Das Recht horte auf, als ein gewisser Uberbaubestandteil betrachtet zu werden, der die gesellschaftlich-okonomischen Beziehungen in der Gesellschaft wiederspiegelt. Wie in allen demokratischen Rechtssystemen wird das Recht als ein relativ selbstandiges Phanomen aufgefasst. Seine Aufgabe liegt in der Schaffung eines optimalen Gleichgewichts zwischen zwei Grundfunktionen des Rechtsstaates. Einerseits bedeutet es die Vertretung allgemeiner, offentlicher Interessen und die Bemuhung um Integration von individuellen und Gruppeninteressen, andererseits um die Garantien der Ausubung und des Schutzes der demokratischen Rechte und Freiheiten. Das Recht stellt also keine unmittelbare Wiederspiegelung der okonomischen und Gesellschaftsinteressen dar, sondern sein vollig autonomer Charakter ermoglicht ihm, auf bestimmten Stufen der Gesellschaftsentwicklung entweder die okonomischen und politischen Verande
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Document from the year 2009 in the subject Law - Civil Action / Lawsuit Law, language: Czech, abstract: Wie der Einzelne durch sein Verhalten Bedingungen fur eigene und Gesellschaftsentwicklung schafft, so auch wirkt die Gesellschaft in verschiedenen Formen auf das individuelle Verhalten, das sie in einem gewissen Masse reguliert. Unter dem Druck des Interessenkonfliktes im Rahmen der zwischenmenschlichen Beziehungen entsteht ein Bedarf der Formulierung der allgemein geltenden Verhaltensregeln, welche eine relative Sozialstabilitat sicherstellen. Diese Funktion wird vor allem durch Recht erfullt. Die Aufgabe des Rechts andert sich unter anderem in Abhangigkeit von der Existenz auch anderen Regulativen menschlichen Handelns. Unsere Gesellschaft baut einen Rechtsstaat auf, in dessen Rahmen uber eine unbedingte Herrschaft des Rechts gesprochen werden kann. Dieses Recht verpflichtet alle, einschliesslich der Staatsorgane und Vertretungskorperschaften. Als Folge davon anderte sich auch die Auffassung der Okonomik und des Rechts. Das Recht horte auf, als ein gewisser Uberbaubestandteil betrachtet zu werden, der die gesellschaftlich-okonomischen Beziehungen in der Gesellschaft wiederspiegelt. Wie in allen demokratischen Rechtssystemen wird das Recht als ein relativ selbstandiges Phanomen aufgefasst. Seine Aufgabe liegt in der Schaffung eines optimalen Gleichgewichts zwischen zwei Grundfunktionen des Rechtsstaates. Einerseits bedeutet es die Vertretung allgemeiner, offentlicher Interessen und die Bemuhung um Integration von individuellen und Gruppeninteressen, andererseits um die Garantien der Ausubung und des Schutzes der demokratischen Rechte und Freiheiten. Das Recht stellt also keine unmittelbare Wiederspiegelung der okonomischen und Gesellschaftsinteressen dar, sondern sein vollig autonomer Charakter ermoglicht ihm, auf bestimmten Stufen der Gesellschaftsentwicklung entweder die okonomischen und politischen Verande