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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,4, Europaische Fernhochschule Hamburg, Veranstaltung: Europaische Betriebswirtschaftslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 wird Finanzierungsleasing als Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes klassifiziert. Finanzierungsleasinganbieter gelten dadurch als Finanzdienstleistungsinstitute, die bestimmte aufsichtsrechtliche Anforderungen des Kreditwesengesetzes sowie die daraus abgeleiteten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erfullen mussen. Diese regulatorischen Anforderungen stellen die Unternehmen der Branche vor enorme Herausforderungen: Neben der Einhaltung zahlreicher formaler Pflichten schreibt das Aufsichtsrecht insbesondere die Umsetzung organisatorischer Anforderungen vor - auch wenn die Leasinggesellschaften bereits vor Inkrafttreten der aufsichtsrechtlichen Anderungen organisatorische Manahmen implementiert hatten, um den speziellen betriebswirtschaftlichen Erfordernissen des Leasinggeschafts gerecht zu werden. Diese Arbeit untersucht die These, ob die neuen regulatorischen Anforderungen an die Leasinggesellschaften uneingeschrankt anwendbar bzw. umsetzbar sind und den erklarten Zielen der Finanzdienstleistungsaufsicht gerecht werden. Dazu wird zunachst der Leasingmarkt analysiert und diese neuen Anforderungen im Kontext dargestellt. Mit der Untersuchung der Auswirkungen dieser Anforderungen auf Leasinggesellschaften werden beide Themenkomplexe dann zusammengefuhrt und im nachsten Schritt auf Angemessenheit und Anwendbarkeit analysiert. Die Arbeit schliet mit einem Ausblick auf die zukunftige Entwicklung und kann als Orientierungshilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen in Leasingunternehmen dienen. Der Fokus liegt auf den Erfordernissen, deren Auswirkungen auf die Organisation und Geschaftsprozesse der Leasinggesellschaften besonders hoch sind. Anforderungen, deren Umsetzung
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,4, Europaische Fernhochschule Hamburg, Veranstaltung: Europaische Betriebswirtschaftslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 wird Finanzierungsleasing als Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes klassifiziert. Finanzierungsleasinganbieter gelten dadurch als Finanzdienstleistungsinstitute, die bestimmte aufsichtsrechtliche Anforderungen des Kreditwesengesetzes sowie die daraus abgeleiteten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erfullen mussen. Diese regulatorischen Anforderungen stellen die Unternehmen der Branche vor enorme Herausforderungen: Neben der Einhaltung zahlreicher formaler Pflichten schreibt das Aufsichtsrecht insbesondere die Umsetzung organisatorischer Anforderungen vor - auch wenn die Leasinggesellschaften bereits vor Inkrafttreten der aufsichtsrechtlichen Anderungen organisatorische Manahmen implementiert hatten, um den speziellen betriebswirtschaftlichen Erfordernissen des Leasinggeschafts gerecht zu werden. Diese Arbeit untersucht die These, ob die neuen regulatorischen Anforderungen an die Leasinggesellschaften uneingeschrankt anwendbar bzw. umsetzbar sind und den erklarten Zielen der Finanzdienstleistungsaufsicht gerecht werden. Dazu wird zunachst der Leasingmarkt analysiert und diese neuen Anforderungen im Kontext dargestellt. Mit der Untersuchung der Auswirkungen dieser Anforderungen auf Leasinggesellschaften werden beide Themenkomplexe dann zusammengefuhrt und im nachsten Schritt auf Angemessenheit und Anwendbarkeit analysiert. Die Arbeit schliet mit einem Ausblick auf die zukunftige Entwicklung und kann als Orientierungshilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen in Leasingunternehmen dienen. Der Fokus liegt auf den Erfordernissen, deren Auswirkungen auf die Organisation und Geschaftsprozesse der Leasinggesellschaften besonders hoch sind. Anforderungen, deren Umsetzung