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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. L nder - Mittelalter, Fr he Neuzeit, Note: 1,3, Universit t Kassel (Fachbereich 05: Gesellschaftswissenschaften - Mittelalterliche Geschichte), Veranstaltung: Proseminar: Kaiser Karl IV.: Pfaffenk nig oder europ ischer Staatsmann?, Sprache: Deutsch, Abstract: In Artikel 160 der Maiestas Carolina hei t es zur Kr nung des b hmischen K nigs unter anderem: […] durch die geheiligten H nde des Prager Erzbischofs - bzw. eines anderen Pr laten, wenn er Stuhl der Prager Kirche wom glich vakant ist oder der Erzbischof sich weigert oder aus anderen Gr nden nicht imstande ist - das k nigliche Diadem erhalten und zum erlauchten K nig gekr nt werden. Steht diese Regelung in Einklang mit der Meinung, Karl w re ein bertrieben religi ser Herrscher gewesen? Die Wissenschaft geht davon aus, dass Karl pers nlich Einfluss auf die Maiestas Carolina (im Folgenden mit MC abgek rzt) nahm . Jedoch war es im Mittelalter durchaus weit verbreitet, dass der K nig vom richtigen Erzbischof in der richtigen Kirche gekr nt werden musste, damit die Kr nung ihre volle Legitimit t entfalten konnte. Auch Karl wurde erst in Bonn und dann im Sommer 1349 in aller F rmlichkeit in Aachen gekr nt. Selbst in der Goldenen Bulle legte Karl selber Frankfurt als Wahlort und Aachen als Kr nungsort fest. Also besch ftigt sich diese Arbeit mit der Fragestellung, in wie fern die oben genante Formulierung eine bewusste Einschr nkung des klerikalen Einflusses auf die b hmische Krone darstellen. F r diese Arbeit st tze ich mich auf die Quellenedition
Maiestas Carolina. Der Kodifikationsentwurf Karls IV. f r das K nigreich B hmen von 1355 von Prof. Hergem ller, in welcher ein hervorragenden berblick ber den Forschungsstand gegeben wird, die u erer Kritik der erhaltenen Codices schon in vollem Umfang vorgenommen wurde und die lateinische Version der MC sowohl im lateinischen Original als auch in deutscher bersetzung verfasst sind. Des W
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. L nder - Mittelalter, Fr he Neuzeit, Note: 1,3, Universit t Kassel (Fachbereich 05: Gesellschaftswissenschaften - Mittelalterliche Geschichte), Veranstaltung: Proseminar: Kaiser Karl IV.: Pfaffenk nig oder europ ischer Staatsmann?, Sprache: Deutsch, Abstract: In Artikel 160 der Maiestas Carolina hei t es zur Kr nung des b hmischen K nigs unter anderem: […] durch die geheiligten H nde des Prager Erzbischofs - bzw. eines anderen Pr laten, wenn er Stuhl der Prager Kirche wom glich vakant ist oder der Erzbischof sich weigert oder aus anderen Gr nden nicht imstande ist - das k nigliche Diadem erhalten und zum erlauchten K nig gekr nt werden. Steht diese Regelung in Einklang mit der Meinung, Karl w re ein bertrieben religi ser Herrscher gewesen? Die Wissenschaft geht davon aus, dass Karl pers nlich Einfluss auf die Maiestas Carolina (im Folgenden mit MC abgek rzt) nahm . Jedoch war es im Mittelalter durchaus weit verbreitet, dass der K nig vom richtigen Erzbischof in der richtigen Kirche gekr nt werden musste, damit die Kr nung ihre volle Legitimit t entfalten konnte. Auch Karl wurde erst in Bonn und dann im Sommer 1349 in aller F rmlichkeit in Aachen gekr nt. Selbst in der Goldenen Bulle legte Karl selber Frankfurt als Wahlort und Aachen als Kr nungsort fest. Also besch ftigt sich diese Arbeit mit der Fragestellung, in wie fern die oben genante Formulierung eine bewusste Einschr nkung des klerikalen Einflusses auf die b hmische Krone darstellen. F r diese Arbeit st tze ich mich auf die Quellenedition
Maiestas Carolina. Der Kodifikationsentwurf Karls IV. f r das K nigreich B hmen von 1355 von Prof. Hergem ller, in welcher ein hervorragenden berblick ber den Forschungsstand gegeben wird, die u erer Kritik der erhaltenen Codices schon in vollem Umfang vorgenommen wurde und die lateinische Version der MC sowohl im lateinischen Original als auch in deutscher bersetzung verfasst sind. Des W