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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 2,0, Fachhochschule Rosenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Worum handelt es sich juristisch betrachtet bei der Mitarbeiterentsendung ins Ausland? Der Begriff Entsendung findet keine Legaldefinition im Steuerrecht, sondern ist ein fester Begriff des Sozialversicherungsrechts. Der Begriff wird jedoch in einigen EG-Verordnungen verwendet und gehoert inzwischen auch im Steuerrecht zum allgemeinen Sprachgebrauch. In der Regel wird der Terminus Entsendung im Steuerrecht angewendet, wenn der Arbeitnehmer eines inlandischen Arbeitgebers auf dessen Weisung fur einen befristeten Zeitraum im Ausland arbeitet, um dort einer nichtselbstandigen Tatigkeit nachzugehen. Das BMF hat diesen Begriff in einem Erlass vom 09. November 2001 definiert. Demnach liegt eine Arbeitnehmerentsendung vor, wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber vereinbart, eine befristete Zeit bei einem verbundenen Unternehmen im Ausland tatig zu werden und das aufnehmende Unternehmen entweder eine arbeitsrechtliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer abschliesst oder als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen ist. Will man den Begriff der Entsendung noch weiter eingrenzen, helfen die Verwaltungsgrundsatze weiter, die eine negative Abgrenzung vorgeben. Demnach liegt keine Entsendung vor, sobald ein Arbeitnehmer zur Erfullung eine Dienst- oder Werkleistungsverpflichtung fur das entsendende Unternehmen bei einem anderen verbundenen Unternehmen erfullen soll, und der Arbeitslohn Preisbestandteil der Dienst- bzw. Werkleistung ist. Abzugrenzen ist der Begriff der Entsendung von dem Begriff der beruflich veranlassten Auswartstatigkeit. Eine beruflich veranlasste Auswartstatigkeit liegt gemass R 9.4 Abs. 2 LStR 2008 vor, wenn der Arbeitnehmer vorubergehend ausserhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmassigen Arbeitsstatten beruflich tatig wird.
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 2,0, Fachhochschule Rosenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Worum handelt es sich juristisch betrachtet bei der Mitarbeiterentsendung ins Ausland? Der Begriff Entsendung findet keine Legaldefinition im Steuerrecht, sondern ist ein fester Begriff des Sozialversicherungsrechts. Der Begriff wird jedoch in einigen EG-Verordnungen verwendet und gehoert inzwischen auch im Steuerrecht zum allgemeinen Sprachgebrauch. In der Regel wird der Terminus Entsendung im Steuerrecht angewendet, wenn der Arbeitnehmer eines inlandischen Arbeitgebers auf dessen Weisung fur einen befristeten Zeitraum im Ausland arbeitet, um dort einer nichtselbstandigen Tatigkeit nachzugehen. Das BMF hat diesen Begriff in einem Erlass vom 09. November 2001 definiert. Demnach liegt eine Arbeitnehmerentsendung vor, wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber vereinbart, eine befristete Zeit bei einem verbundenen Unternehmen im Ausland tatig zu werden und das aufnehmende Unternehmen entweder eine arbeitsrechtliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer abschliesst oder als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen ist. Will man den Begriff der Entsendung noch weiter eingrenzen, helfen die Verwaltungsgrundsatze weiter, die eine negative Abgrenzung vorgeben. Demnach liegt keine Entsendung vor, sobald ein Arbeitnehmer zur Erfullung eine Dienst- oder Werkleistungsverpflichtung fur das entsendende Unternehmen bei einem anderen verbundenen Unternehmen erfullen soll, und der Arbeitslohn Preisbestandteil der Dienst- bzw. Werkleistung ist. Abzugrenzen ist der Begriff der Entsendung von dem Begriff der beruflich veranlassten Auswartstatigkeit. Eine beruflich veranlasste Auswartstatigkeit liegt gemass R 9.4 Abs. 2 LStR 2008 vor, wenn der Arbeitnehmer vorubergehend ausserhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmassigen Arbeitsstatten beruflich tatig wird.