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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Medizin - Biomedizinische Technik, Note: sehr gut, Fachhochschule Gieen-Friedberg; Standort Gieen, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit einigen Jahren gibt es diverse teleradiologische Projekte. Die fachgerechte Realisierung dieser Projekte ist in manchen Belangen nicht leicht umzusetzen. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren wichtige Rahmenbedingungen geschaffen, die zu berucksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund existieren verschiedene Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen, die befolgt werden mussen, um Teleradiologie vorschriftsmaig zu betreiben. Am 1. Juli 2002 wurden wesentliche Anderungen bzw. Erganzungen der Rontgenverordnung (RoV) nach deren Veroffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 1869) rechtskraftig. Dabei wurden erstmals Regelungen zur Teleradiologie erwahnt. Es wird darin folgende Begriffsdefinition fur Teleradiologie genannt: Untersuchung eines Menschen mit Rontgenstrahlung unter der Verantwortung eines Arztes nach 24 Abs. 1 Nr. 1 (RoV), der sich nicht am Ort der technischen Durchfuhrung befindet und der mit Hilfe elektronischer Datenubertragung und Telekommunikation insbesondere zur rechtfertigenden Indikation und Befundung unmittelbar mit den Personen am Ort der technischen Durchfuhrung in Verbindung steht. Die genaueren Ausfuhrungen erfolgen in der demnachst erscheinenden Richtlinie Teleradiologie. Ansto der vorliegenden Arbeit war die praktische Umsetzung einer teleradiologischen Einrichtung nach Rontgenverordnung [1] fur die Computertomografie (CT)-Notfallversorgung des Heilig-Geist-Hospitals in Bingen durch die Klinik und Poliklinik fur Radiologie der Johannes-Gutenberg Universitat in Mainz. Die resultierenden Bilder werden dabei unmittelbar via Datenfernubertragung an die Uniklinik Mainz verschickt. Wahrend der gesamten Untersuchung besteht eine telefonische Verbindung zwischen dem Teleradiologen an der Uniklinik Mainz einerseits und dem medizi
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Medizin - Biomedizinische Technik, Note: sehr gut, Fachhochschule Gieen-Friedberg; Standort Gieen, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit einigen Jahren gibt es diverse teleradiologische Projekte. Die fachgerechte Realisierung dieser Projekte ist in manchen Belangen nicht leicht umzusetzen. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren wichtige Rahmenbedingungen geschaffen, die zu berucksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund existieren verschiedene Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen, die befolgt werden mussen, um Teleradiologie vorschriftsmaig zu betreiben. Am 1. Juli 2002 wurden wesentliche Anderungen bzw. Erganzungen der Rontgenverordnung (RoV) nach deren Veroffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 1869) rechtskraftig. Dabei wurden erstmals Regelungen zur Teleradiologie erwahnt. Es wird darin folgende Begriffsdefinition fur Teleradiologie genannt: Untersuchung eines Menschen mit Rontgenstrahlung unter der Verantwortung eines Arztes nach 24 Abs. 1 Nr. 1 (RoV), der sich nicht am Ort der technischen Durchfuhrung befindet und der mit Hilfe elektronischer Datenubertragung und Telekommunikation insbesondere zur rechtfertigenden Indikation und Befundung unmittelbar mit den Personen am Ort der technischen Durchfuhrung in Verbindung steht. Die genaueren Ausfuhrungen erfolgen in der demnachst erscheinenden Richtlinie Teleradiologie. Ansto der vorliegenden Arbeit war die praktische Umsetzung einer teleradiologischen Einrichtung nach Rontgenverordnung [1] fur die Computertomografie (CT)-Notfallversorgung des Heilig-Geist-Hospitals in Bingen durch die Klinik und Poliklinik fur Radiologie der Johannes-Gutenberg Universitat in Mainz. Die resultierenden Bilder werden dabei unmittelbar via Datenfernubertragung an die Uniklinik Mainz verschickt. Wahrend der gesamten Untersuchung besteht eine telefonische Verbindung zwischen dem Teleradiologen an der Uniklinik Mainz einerseits und dem medizi