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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Padagogik - Geschichte der Pad., Note: - , Bayerische Julius-Maximilians-Universitat Wurzburg, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird ein Recht auf Bildung nicht ausdrucklich normiert. Jedoch ergibt sich das Recht auf Bildung(-smoeglichkeiten) aus den im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechten. Das Recht auf Bildung gehoert zu den kulturellen Menschenrechte. Es ist eine Sache, jedem Menschen das Recht auf Bildung zuzugestehen. Eine andere Sache ist es, die gesellschaftlichen und schulischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die es jedem Einzelnen erlauben, von diesem Menschenrecht Gebrauch zu machen. Gerade dies ist die Aufgabe der Bildungs- und Schulpolitik. (vgl. Boehm/Grell 2002, S. 3) Die wesentlichen Elemente des heutigen Schulsystems gehen vor allem auf die politischen Entscheidungen zuruck, die bereits in der Weimarer Republik getroffen worden sind. (vgl. Boehm/Grell 2002, S.3) In der folgenden Ausarbeitung sollen die Schulgeschichte und Bildungspolitik des 19. Jahrhunderts dargestellt werden. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf den Reformen und Entwicklungen in Preussen, wobei in anderen deutschen Landern ahnliche Entwicklungen und Reformen des Schulsystems von statten gingen, deren Darstellung an dieser Stelle aber zu weit fuhren wurde. Meine Ausfuhrungen gehen zuerst auf die allgemeinen Entwicklungen und Reformen des Schulsystems in Preussen ein und anschliessend auf die einzelnen Schulformen, wie die Hoeheren Schulen (Gymnasium, Realschule und Madchenschule), das Niedere Schulwesen und die Universitaten. Da die Entwicklungen des Elementarbereichs voellig losgeloest von der restlichen Bildungspolitik verlief und der Elementarbereich zu dieser Zeit nicht Teil des Bildungswesens war, moechte ich darauf in dieser Arbeit nicht naher eingehen. Erst im 20. Jahrhundert, nach dem Ersten Weltkrieg, gab es Bestrebungen den Kinderga
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Padagogik - Geschichte der Pad., Note: - , Bayerische Julius-Maximilians-Universitat Wurzburg, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird ein Recht auf Bildung nicht ausdrucklich normiert. Jedoch ergibt sich das Recht auf Bildung(-smoeglichkeiten) aus den im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechten. Das Recht auf Bildung gehoert zu den kulturellen Menschenrechte. Es ist eine Sache, jedem Menschen das Recht auf Bildung zuzugestehen. Eine andere Sache ist es, die gesellschaftlichen und schulischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die es jedem Einzelnen erlauben, von diesem Menschenrecht Gebrauch zu machen. Gerade dies ist die Aufgabe der Bildungs- und Schulpolitik. (vgl. Boehm/Grell 2002, S. 3) Die wesentlichen Elemente des heutigen Schulsystems gehen vor allem auf die politischen Entscheidungen zuruck, die bereits in der Weimarer Republik getroffen worden sind. (vgl. Boehm/Grell 2002, S.3) In der folgenden Ausarbeitung sollen die Schulgeschichte und Bildungspolitik des 19. Jahrhunderts dargestellt werden. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf den Reformen und Entwicklungen in Preussen, wobei in anderen deutschen Landern ahnliche Entwicklungen und Reformen des Schulsystems von statten gingen, deren Darstellung an dieser Stelle aber zu weit fuhren wurde. Meine Ausfuhrungen gehen zuerst auf die allgemeinen Entwicklungen und Reformen des Schulsystems in Preussen ein und anschliessend auf die einzelnen Schulformen, wie die Hoeheren Schulen (Gymnasium, Realschule und Madchenschule), das Niedere Schulwesen und die Universitaten. Da die Entwicklungen des Elementarbereichs voellig losgeloest von der restlichen Bildungspolitik verlief und der Elementarbereich zu dieser Zeit nicht Teil des Bildungswesens war, moechte ich darauf in dieser Arbeit nicht naher eingehen. Erst im 20. Jahrhundert, nach dem Ersten Weltkrieg, gab es Bestrebungen den Kinderga