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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Ethnologie / Volkskunde, Note: 2,0, Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen (Institut fur Voelkerkunde und Afrikanistik), Veranstaltung: Die aktuelle Menschenrechtsdebatte in der Ethnologie, 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract:
Alle Menschen sind frei und an Wurde und Rechten gleich geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Bruderlichkeit begegnen. So lautet der erste Artikel der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte (AEMR) von 1948. Es war ein langer und schwieriger Weg bis zu deren Formulierung durch die Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Was musste nicht alles passieren, bis die Notwendigkeit dieser Erklarung offensichtlich wurde. Dennoch bedeutet die AEMR nicht das Ende vom Lied bzw. Leid. Auch heute noch finden weltweit Menschenrechtsverletzungen, meist vor den Augen der OEffentlichkeit statt. Das Hauptproblem scheint der Charakter der AEMR zu sein. Sie stellt keine rechtliche Verbindlichkeit dar, sondern versteht sich mehr als Empfehlung, als ein
von allen Voelkern und Nationen zu erreichendes gemeinsames Ideal (Praambel AEMR). Zu weiteren Schwierigkeiten kommt es durch die weitgehend allgemein und unscharf gehaltenen Formulierungen. So lasst sich erklaren, warum bis heute noch kein Mittel gegen Menschenrechtsverletzungen gefunden wurde. Diese Verletzungen in (fast) allen Teilen der Welt sind eine der Hauptursachen der Fluchtlingsbewegungen. Menschen versuchen, aus ihren schlechten, oft unzumutbaren Verhaltnissen zu entrinnen und sich ein neues Leben in einem Land aufzubauen, das bessere Lebensbedingungen verspricht. Dazu gehoert auch Deutschland. Deutschland verspricht das Recht auf Asyl als Grundrecht. Im folgenden werde ich nun versuchen, die Probleme, die auch in Deutschland in Bezug auf Menschenrecht- Asylrecht herrschen, aufzuzeigen, indem ich hauptsachlich auf geschichtliche Faktoren wie Migration in Deutschland im 20.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Ethnologie / Volkskunde, Note: 2,0, Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen (Institut fur Voelkerkunde und Afrikanistik), Veranstaltung: Die aktuelle Menschenrechtsdebatte in der Ethnologie, 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract:
Alle Menschen sind frei und an Wurde und Rechten gleich geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Bruderlichkeit begegnen. So lautet der erste Artikel der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte (AEMR) von 1948. Es war ein langer und schwieriger Weg bis zu deren Formulierung durch die Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Was musste nicht alles passieren, bis die Notwendigkeit dieser Erklarung offensichtlich wurde. Dennoch bedeutet die AEMR nicht das Ende vom Lied bzw. Leid. Auch heute noch finden weltweit Menschenrechtsverletzungen, meist vor den Augen der OEffentlichkeit statt. Das Hauptproblem scheint der Charakter der AEMR zu sein. Sie stellt keine rechtliche Verbindlichkeit dar, sondern versteht sich mehr als Empfehlung, als ein
von allen Voelkern und Nationen zu erreichendes gemeinsames Ideal (Praambel AEMR). Zu weiteren Schwierigkeiten kommt es durch die weitgehend allgemein und unscharf gehaltenen Formulierungen. So lasst sich erklaren, warum bis heute noch kein Mittel gegen Menschenrechtsverletzungen gefunden wurde. Diese Verletzungen in (fast) allen Teilen der Welt sind eine der Hauptursachen der Fluchtlingsbewegungen. Menschen versuchen, aus ihren schlechten, oft unzumutbaren Verhaltnissen zu entrinnen und sich ein neues Leben in einem Land aufzubauen, das bessere Lebensbedingungen verspricht. Dazu gehoert auch Deutschland. Deutschland verspricht das Recht auf Asyl als Grundrecht. Im folgenden werde ich nun versuchen, die Probleme, die auch in Deutschland in Bezug auf Menschenrecht- Asylrecht herrschen, aufzuzeigen, indem ich hauptsachlich auf geschichtliche Faktoren wie Migration in Deutschland im 20.