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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,3, Universitat Hohenheim (Institut fur Betriebswirtschaftslehre), Veranstaltung: Seminar Latente Steuern, 38 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bilanzierung latenter Steuern auf Verlustvortrage kann in gewisser Weise als Spezialfall der Bilanzierung latenter Steuern angesehen werden, denn zunachst ein-mal gibt es keine (offensichtlichen) Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, weil Verlustvortrage ja keine eigenstandige Bilanzposition darstellen. Da durch die Nutzung von Verlustvortragen allerdings zukunftig Steuervorteile erreicht werden koennen, kann es m.E. nur folgerichtig sein, hier eine aktive Steuerabgrenzung vorzunehmen. Allerdings ist auch zu beachten dass sich bei der Bilanzierung latenter Steuern auf Verlustvortrage ein fast grenzenloser Freiraum fur die Bilanzpolitik ergibt, was diesen Bereich somit zu einem der wesentlichen Ansatzpunkte der Bilanzpolitik macht. In der nachfolgenden Arbeit sollen v.a. strittige und ungeklarte Fragen beleuchtet werden, die sich auf die Hoehe oder den Ansatz der ausgewiesenen latenten Steuern auf Verlustvortrage ergeben. Interessante Problemstellungen ergeben sich dabei vor allem dann, wenn die Untergangstatbestande der Ertragsteuergesetze auf Konzernsachverhalte angewendet werden. Nicht nur die rechnungslegungstechnischen Regelungen, sondern auch die Berucksichtigung der ertragsteuerlichen Organschaft hat hierbei nicht unerhebliche Auswirkungen auf den Umfang der zu bilanzierenden latenten Steuern auf Verlustvortrage.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,3, Universitat Hohenheim (Institut fur Betriebswirtschaftslehre), Veranstaltung: Seminar Latente Steuern, 38 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bilanzierung latenter Steuern auf Verlustvortrage kann in gewisser Weise als Spezialfall der Bilanzierung latenter Steuern angesehen werden, denn zunachst ein-mal gibt es keine (offensichtlichen) Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, weil Verlustvortrage ja keine eigenstandige Bilanzposition darstellen. Da durch die Nutzung von Verlustvortragen allerdings zukunftig Steuervorteile erreicht werden koennen, kann es m.E. nur folgerichtig sein, hier eine aktive Steuerabgrenzung vorzunehmen. Allerdings ist auch zu beachten dass sich bei der Bilanzierung latenter Steuern auf Verlustvortrage ein fast grenzenloser Freiraum fur die Bilanzpolitik ergibt, was diesen Bereich somit zu einem der wesentlichen Ansatzpunkte der Bilanzpolitik macht. In der nachfolgenden Arbeit sollen v.a. strittige und ungeklarte Fragen beleuchtet werden, die sich auf die Hoehe oder den Ansatz der ausgewiesenen latenten Steuern auf Verlustvortrage ergeben. Interessante Problemstellungen ergeben sich dabei vor allem dann, wenn die Untergangstatbestande der Ertragsteuergesetze auf Konzernsachverhalte angewendet werden. Nicht nur die rechnungslegungstechnischen Regelungen, sondern auch die Berucksichtigung der ertragsteuerlichen Organschaft hat hierbei nicht unerhebliche Auswirkungen auf den Umfang der zu bilanzierenden latenten Steuern auf Verlustvortrage.