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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Universitat Siegen, 105 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.Einleitung Der Hauptzweck, den der Gesetzgeber mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.08.2007 verfolgt, ist die Sicherung des deutschen Steueraufkommens. Durch die verbesserte steuerliche Attraktivitat des deutschen Standorts soll u.a. verhindert werden, dass das Kapital der privaten Haushalte ins Ausland abfliet. Dieses wiederum soll durch die der Schaffung von unter-schiedlichen Reizen erreicht werden. Eines dieser Anreize stellt die Einfuhrung der Abgeltungsteuer ab 2009 dar, wodurch die Besteuerung der Einkunfte aus Kapitalvermogen gerechter, einfacher und einheitlicher werden soll. Die Gesetzesanderungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 sind bezuglich der Regelungen zur Abgeltungsteuer durch das Jahressteuergesetz 2008 vom 20.12.2007 teilweise im Detail modifiziert worden. Weitere Anderungen sind durch das Jahressteuergesetz 2009 geplant. Aufgrund der Regelungen zur Abgeltungsteuer werden die zum Teil neu definierten Einkunfte aus Kapitalvermogen nach 32d EStG n.F. grundsatzlich einem pauschalen Einkommensteuersatz von 25 % unterliegen. Kunftig gehoren gem. 20 Abs. 2 EStG n.F. prinzipiell, neben den privaten laufenden Ertragen aus dem Kapitalstamm, auch die Gewinne aus Wertzuwachsen des Kapitalstamms zu den Einkunften aus Kapitalvermogen, und das ungeachtet jeglicher Haltefrist. Auch das Investmentsteuergesetz musste im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 zwangsweise an die Regelungen zur Abgeltungsteuer angepasst werden. Da die Privatanleger bei ihren Kapitalanlagen generell an einer Nachsteuerrendite interessiert sind, kann die Einfuhrung der Abgeltungsteuer und die damit verbundene Veranderung der Besteuerung der privaten Kapitaleinkunfte eine wichtige Rolle fur Kapitalanlageentscheidungen naturlicher Personen spielen. Die Themen Abgelt
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Universitat Siegen, 105 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.Einleitung Der Hauptzweck, den der Gesetzgeber mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.08.2007 verfolgt, ist die Sicherung des deutschen Steueraufkommens. Durch die verbesserte steuerliche Attraktivitat des deutschen Standorts soll u.a. verhindert werden, dass das Kapital der privaten Haushalte ins Ausland abfliet. Dieses wiederum soll durch die der Schaffung von unter-schiedlichen Reizen erreicht werden. Eines dieser Anreize stellt die Einfuhrung der Abgeltungsteuer ab 2009 dar, wodurch die Besteuerung der Einkunfte aus Kapitalvermogen gerechter, einfacher und einheitlicher werden soll. Die Gesetzesanderungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 sind bezuglich der Regelungen zur Abgeltungsteuer durch das Jahressteuergesetz 2008 vom 20.12.2007 teilweise im Detail modifiziert worden. Weitere Anderungen sind durch das Jahressteuergesetz 2009 geplant. Aufgrund der Regelungen zur Abgeltungsteuer werden die zum Teil neu definierten Einkunfte aus Kapitalvermogen nach 32d EStG n.F. grundsatzlich einem pauschalen Einkommensteuersatz von 25 % unterliegen. Kunftig gehoren gem. 20 Abs. 2 EStG n.F. prinzipiell, neben den privaten laufenden Ertragen aus dem Kapitalstamm, auch die Gewinne aus Wertzuwachsen des Kapitalstamms zu den Einkunften aus Kapitalvermogen, und das ungeachtet jeglicher Haltefrist. Auch das Investmentsteuergesetz musste im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 zwangsweise an die Regelungen zur Abgeltungsteuer angepasst werden. Da die Privatanleger bei ihren Kapitalanlagen generell an einer Nachsteuerrendite interessiert sind, kann die Einfuhrung der Abgeltungsteuer und die damit verbundene Veranderung der Besteuerung der privaten Kapitaleinkunfte eine wichtige Rolle fur Kapitalanlageentscheidungen naturlicher Personen spielen. Die Themen Abgelt