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Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2, Universitat Wien, 138 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In OEsterreich gibt es kein eigenes Sponsoring-Gesetz. Es entspricht daher der herrschenden Auffassung, das Allgemeine Schuldrecht des ABGB als vertragsrechtliche Grundlage des Sponsorings heranzuziehen. Gewoehnliche, in der Vertragswirklichkeit auftretende Sponsoringvertrage koennen keinem der gesetzlich geregelten Vertragstypen eindeutig zugeordnet werden. Als gemeinsamer Nenner lasst sich lediglich feststellen, dass Sponsoringvertrage im Gesetz nicht typisierte, synallagmatische Dauerschuldverhaltnisse sind. Aus der Einteilung der verschiedenen Formen des Sportsponsorings in Individual-, Mannschafts- und Eventsponsoring sowie exklusive und einfache Sponsoringvertrage ergeben sich praktische Konsequenzen, auf die im Rahmen der Vertragsgestaltung Bedacht zu nehmen ist. Dasselbe gilt fur kompetenzrechtliche Fragestellungen, je nachdem, welche Art einer juristischen Person als Sponsor auftritt. Der Befugnis eines Sportverbandes oder -vereines zur Aufstellung von Regeln uber die Zulassigkeit, Art und Umfang der Werbetatigkeit, an die innerhalb des Verbandes tatige Vereine oder innerhalb des Verbandes bzw. Vereines tatige Einzelsportler gebunden sind, ist beschrankt. Die vorliegende Arbeit bietet einen umfassenden Einblick in im Rahmen eines Sponsoringverhaltnisses moegliche Regelungsinhalte undsoll den an einem solchen beteiligten Parteien Hilfestellung bei der Vertragsgestaltung bieten. Es ist meine Hoffnung, dass diese Arbeit unter anderem gezeigt hat, dass das Sportsponsoring aus dem gegenwartigen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken ist. Fur die gesponserten Sportler ist das Sponsoring zu einer wichtigen Einnahmequelle geworden und den Sponsoren erlaubt diese relativ junge Werbeform, sich in einem nicht-kommerziellen Umfeld zu prasenti
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Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2, Universitat Wien, 138 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In OEsterreich gibt es kein eigenes Sponsoring-Gesetz. Es entspricht daher der herrschenden Auffassung, das Allgemeine Schuldrecht des ABGB als vertragsrechtliche Grundlage des Sponsorings heranzuziehen. Gewoehnliche, in der Vertragswirklichkeit auftretende Sponsoringvertrage koennen keinem der gesetzlich geregelten Vertragstypen eindeutig zugeordnet werden. Als gemeinsamer Nenner lasst sich lediglich feststellen, dass Sponsoringvertrage im Gesetz nicht typisierte, synallagmatische Dauerschuldverhaltnisse sind. Aus der Einteilung der verschiedenen Formen des Sportsponsorings in Individual-, Mannschafts- und Eventsponsoring sowie exklusive und einfache Sponsoringvertrage ergeben sich praktische Konsequenzen, auf die im Rahmen der Vertragsgestaltung Bedacht zu nehmen ist. Dasselbe gilt fur kompetenzrechtliche Fragestellungen, je nachdem, welche Art einer juristischen Person als Sponsor auftritt. Der Befugnis eines Sportverbandes oder -vereines zur Aufstellung von Regeln uber die Zulassigkeit, Art und Umfang der Werbetatigkeit, an die innerhalb des Verbandes tatige Vereine oder innerhalb des Verbandes bzw. Vereines tatige Einzelsportler gebunden sind, ist beschrankt. Die vorliegende Arbeit bietet einen umfassenden Einblick in im Rahmen eines Sponsoringverhaltnisses moegliche Regelungsinhalte undsoll den an einem solchen beteiligten Parteien Hilfestellung bei der Vertragsgestaltung bieten. Es ist meine Hoffnung, dass diese Arbeit unter anderem gezeigt hat, dass das Sportsponsoring aus dem gegenwartigen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken ist. Fur die gesponserten Sportler ist das Sponsoring zu einer wichtigen Einnahmequelle geworden und den Sponsoren erlaubt diese relativ junge Werbeform, sich in einem nicht-kommerziellen Umfeld zu prasenti