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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,5, Hochschule Harz - Hochschule fur angewandte Wissenschaften (FH), 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das bisherige Tarifwerk, der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), war uber 45 Jahre nicht nur in den oeffentlichen Verwaltungen, sondern in sinngemasser Anwendung auch in vielen privatwirtschaftlichen, gemeinnutzigen und kirchlichen Bereichen massgeblich. Seit dem 1. Oktober 2005 gehoert er in der Kommunal- und Bundesverwaltung nunmehr der Vergangenheit an. Mit dem TVoeD ist die groesste Reform des Tarifrechts im oeffentlichen Dienst seit der Einfuhrung des BAT im Jahre 1961 verbunden, denn mit ihm ist die Vergabe einer variablen, leistungsorientierten Bezahlung ermoeglicht worden. Den oeffentlichen Arbeitgebern wird damit erstmals die tarifliche Gelegenheit der leistungsabhangigen Entlohnung der Beschaftigten eingeraumt. Die Fuhrungskrafte im oeffentlichen Dienst konnten bisher, bedingt durch das Alimentationsprinzip des BAT, kaum Erfahrungen mit materiellen Entlohnungssystemen sammeln. Es bestand keine Moeglichkeit, entsprechendes Engagement und Leistung der Mitarbeiter in Form von finanziellen Anreizen zu foerdern. Ebenso besass die Personalbeurteilung eher eine geringfugige Bedeutung. Aus diesen Grunden muss bei der Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung in der Praxis durchaus mit Kompetenzdefiziten von Seiten der Vorgesetzten gerechnet werden, was umfassende Schulungen sowie die regelmassige Auffrischung spezifischer Aspekte des Leistungsbeurteilungsprozesses unabdingbar macht. Denn mit dem neuen Tarifrecht ergibt sich fur die Fuhrungskrafte erstmals sogar die rechtliche Verpflichtung, ein, sich am Grundsatz der Gleichbehandlung orientierendes, Leistungsanreizsystem zu entwickeln, was eine Personalbeurteilung unumganglich macht. In der weiteren Betrachtung ebenso massgeblich ist demnach das Ben
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,5, Hochschule Harz - Hochschule fur angewandte Wissenschaften (FH), 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das bisherige Tarifwerk, der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), war uber 45 Jahre nicht nur in den oeffentlichen Verwaltungen, sondern in sinngemasser Anwendung auch in vielen privatwirtschaftlichen, gemeinnutzigen und kirchlichen Bereichen massgeblich. Seit dem 1. Oktober 2005 gehoert er in der Kommunal- und Bundesverwaltung nunmehr der Vergangenheit an. Mit dem TVoeD ist die groesste Reform des Tarifrechts im oeffentlichen Dienst seit der Einfuhrung des BAT im Jahre 1961 verbunden, denn mit ihm ist die Vergabe einer variablen, leistungsorientierten Bezahlung ermoeglicht worden. Den oeffentlichen Arbeitgebern wird damit erstmals die tarifliche Gelegenheit der leistungsabhangigen Entlohnung der Beschaftigten eingeraumt. Die Fuhrungskrafte im oeffentlichen Dienst konnten bisher, bedingt durch das Alimentationsprinzip des BAT, kaum Erfahrungen mit materiellen Entlohnungssystemen sammeln. Es bestand keine Moeglichkeit, entsprechendes Engagement und Leistung der Mitarbeiter in Form von finanziellen Anreizen zu foerdern. Ebenso besass die Personalbeurteilung eher eine geringfugige Bedeutung. Aus diesen Grunden muss bei der Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung in der Praxis durchaus mit Kompetenzdefiziten von Seiten der Vorgesetzten gerechnet werden, was umfassende Schulungen sowie die regelmassige Auffrischung spezifischer Aspekte des Leistungsbeurteilungsprozesses unabdingbar macht. Denn mit dem neuen Tarifrecht ergibt sich fur die Fuhrungskrafte erstmals sogar die rechtliche Verpflichtung, ein, sich am Grundsatz der Gleichbehandlung orientierendes, Leistungsanreizsystem zu entwickeln, was eine Personalbeurteilung unumganglich macht. In der weiteren Betrachtung ebenso massgeblich ist demnach das Ben