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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 14 Punkte, Friedrich-Schiller-Universitat Jena (Rechtswissenschaftliche Fakultat), Veranstaltung: Seminar, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 01.01.2008 trat das Gesetz zur AEnderung des Unterhaltsrechts in Kraft und brachte zahlreiche Veranderungen mit sich. So wurde u. a. im Rahmen des 1579 Nr. 2 BGB n. F. ein neuer Versagungsgrund in das Recht des Geschiedenenunterhalts ( weil der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt ) eingefuhrt. Der vorher nicht ausdrucklich normierte Grund wurde von der Rechtsprechung in die Generalklausel des 1579 Nr. 7 BGB a. F. hineingelesen, wodurch sich eine uberaus reiche, kaum uberschaubare Kasuistik herausgebildet hat. Der Gesetzgeber strebt mit der nun ausdrucklichen Normierung in erster Linie eine Vereinfachung des Unterhaltsrechts an. Ob und inwieweit eine solche Vereinfachung durch die getroffene Massnahme aus Sicht der etwaig Rechtsbetroffenen (Burgerinnen und Burger) und der Justiz (auch Anwaltschaft) ggf. moeglich ist, ist Gegenstand der nachfolgenden Erlauterungen. In diesem Rahmen soll nach einer kurzen allgemeinen Darstellung zu 1579 BGB zunachst auf die Erfassung entsprechender Sachverhalte vor der Gesetzesreform und deren Problematik eingegangen werden. Anschliessend soll das reformierte Recht dargestellt und dieses beurteilt werden.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 14 Punkte, Friedrich-Schiller-Universitat Jena (Rechtswissenschaftliche Fakultat), Veranstaltung: Seminar, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 01.01.2008 trat das Gesetz zur AEnderung des Unterhaltsrechts in Kraft und brachte zahlreiche Veranderungen mit sich. So wurde u. a. im Rahmen des 1579 Nr. 2 BGB n. F. ein neuer Versagungsgrund in das Recht des Geschiedenenunterhalts ( weil der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt ) eingefuhrt. Der vorher nicht ausdrucklich normierte Grund wurde von der Rechtsprechung in die Generalklausel des 1579 Nr. 7 BGB a. F. hineingelesen, wodurch sich eine uberaus reiche, kaum uberschaubare Kasuistik herausgebildet hat. Der Gesetzgeber strebt mit der nun ausdrucklichen Normierung in erster Linie eine Vereinfachung des Unterhaltsrechts an. Ob und inwieweit eine solche Vereinfachung durch die getroffene Massnahme aus Sicht der etwaig Rechtsbetroffenen (Burgerinnen und Burger) und der Justiz (auch Anwaltschaft) ggf. moeglich ist, ist Gegenstand der nachfolgenden Erlauterungen. In diesem Rahmen soll nach einer kurzen allgemeinen Darstellung zu 1579 BGB zunachst auf die Erfassung entsprechender Sachverhalte vor der Gesetzesreform und deren Problematik eingegangen werden. Anschliessend soll das reformierte Recht dargestellt und dieses beurteilt werden.