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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Padagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,0, Justus-Liebig-Universitat Giessen (Institut fur Heil- und Sonderpadagogik), Veranstaltung: Integration und Inklusion - Anspruch oder Wirklichkeit?, 4 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Forderung nach Integration ist nicht nur ein idealistischer Gleichberechtigungsgedanke, sondern gesetzlich fixiert. So besagt Abschnitt 6, 29, Artikel (2) der 6. Auflage des Brandenburgischen Schulgesetzes von 2007: Sonderpadagogische Foerderung sollen Grundschulen, weiterfuhrende allgemeinbildende Schulen und Oberstufenzentren durch gemeinsamen Unterricht mit Schulerinnen und Schulern ohne sonderpadagogischen Foerderbedarf erfullen, wenn eine angemessene personelle, raumliche und sachliche Ausstattung vorhanden ist oder nach Massgabe gegebener Finanzierungsmoeglichkeiten geschaffen werden kann. Der Gesamtschulausschuss des BER, um beim erwahnten Beispiel zu bleiben, forderte zur Umsetzung desselben konkret: spezielle padagogische Qualifikationen der entsprechenden GesamtschullehrerInnen, eine verstarkte Zusammenarbeit der Gesamtschulen mit Foerderschulen und ausserschulischen Einrichtungen wie Tragern der Jugendhilfe, des weiteren die Anstellung von SchulsozialarbeiterInnen, ein verbessertes Entscheidungsverfahren uber die weitere Schullaufbahn des betroffenes Kindes sowie den Ausbau der Gesamtschulen zu Ganztagsschulen. Diese Arbeit eroertert, ob und in wieweit diese Forderungen der Realitat entsprechen und welche weiteren UEberlegungen und Schwierigkeiten sich bei der Umsetzung von Integrationskonzepten ergeben koennen, dieses geschieht hier anhand eines Praxisbeispiels der Oberschule mit Grundschulteil in Gloewen, Land Brandenburg.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Padagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,0, Justus-Liebig-Universitat Giessen (Institut fur Heil- und Sonderpadagogik), Veranstaltung: Integration und Inklusion - Anspruch oder Wirklichkeit?, 4 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Forderung nach Integration ist nicht nur ein idealistischer Gleichberechtigungsgedanke, sondern gesetzlich fixiert. So besagt Abschnitt 6, 29, Artikel (2) der 6. Auflage des Brandenburgischen Schulgesetzes von 2007: Sonderpadagogische Foerderung sollen Grundschulen, weiterfuhrende allgemeinbildende Schulen und Oberstufenzentren durch gemeinsamen Unterricht mit Schulerinnen und Schulern ohne sonderpadagogischen Foerderbedarf erfullen, wenn eine angemessene personelle, raumliche und sachliche Ausstattung vorhanden ist oder nach Massgabe gegebener Finanzierungsmoeglichkeiten geschaffen werden kann. Der Gesamtschulausschuss des BER, um beim erwahnten Beispiel zu bleiben, forderte zur Umsetzung desselben konkret: spezielle padagogische Qualifikationen der entsprechenden GesamtschullehrerInnen, eine verstarkte Zusammenarbeit der Gesamtschulen mit Foerderschulen und ausserschulischen Einrichtungen wie Tragern der Jugendhilfe, des weiteren die Anstellung von SchulsozialarbeiterInnen, ein verbessertes Entscheidungsverfahren uber die weitere Schullaufbahn des betroffenes Kindes sowie den Ausbau der Gesamtschulen zu Ganztagsschulen. Diese Arbeit eroertert, ob und in wieweit diese Forderungen der Realitat entsprechen und welche weiteren UEberlegungen und Schwierigkeiten sich bei der Umsetzung von Integrationskonzepten ergeben koennen, dieses geschieht hier anhand eines Praxisbeispiels der Oberschule mit Grundschulteil in Gloewen, Land Brandenburg.