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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Fruhgeschichte, Antike, Note: 1,3, Universitat Paderborn (Historisches Institut), Veranstaltung: Einfuhrung in das Studium der alten Geschichte - Athen und Sparta, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Hausarbeit ist es, den Stand unehelicher Kinder zwischen zwei Athener Burgern nach den Gesetzen von Solon und Perikles zu beleuchten, und zu klaren, in wieweit sie moeglicherweise Anteil am Burgerrecht hatten. Der Begriff nothos (Pl. nothoi) ist ubersetzbar mit dem Wort ‘Bastard’, der sich (in neutraler Konnotation) auf ein Kind bezieht, das ausserhalb einer anerkannten Ehe geboren ist, sei es nun zwischen zwei unverheirateten Eltern, durch Ehebruch oder in Beziehung zu einer Konkubine. Spatestens seit der Verabschiedung von Perikles Gesetz uber das Burgerrecht, bezieht sich der Begriff ebenfalls auf Nachkommen, die zwar innerhalb einer Ehe geboren wurden, jedoch als illegitim betrachtet werden, wenn nicht beide Ehepartner Athener Burger sind. In diesem Falle ist ihnen nach Perikles das Burgerrecht verwehrt. Vorerst gilt es zu bedenken, unter welchen Vorraussetzungen diese Kategorie von nothoi uberhaupt entstehen kann. Wir koennen wohl davon ausgehen, dass solche Kinder, die die Frucht einer inzestioesen Verbindung oder einer Vergewaltigung sind, wohl dem Schicksal der Aussetzung entgegen sahen, ebenso wie Kinder aus einem Ehebruch. Letztere koennen naturlich auch unbemerkt als legitim ausgegeben worden sein. Kinder aus einer Vergewaltigung koennen dann als legitim gelten, wenn die Eltern (auch nach der Geburt des Kindes) verehelicht werden. Es bleiben noch die Kinder mit einer pallake und hetaira. Beide Begriffe sind in der Literatur nicht eindeutig von einander zu differenzieren, wir koennen jedoch davon ausgehen, dass lediglich Kinder von Kurtisanen, die eine andauernde Beziehung zum Vater fuhrten, eine Chance auf Leben und Anerkennung hatten. Die Frage, ob e
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Fruhgeschichte, Antike, Note: 1,3, Universitat Paderborn (Historisches Institut), Veranstaltung: Einfuhrung in das Studium der alten Geschichte - Athen und Sparta, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Hausarbeit ist es, den Stand unehelicher Kinder zwischen zwei Athener Burgern nach den Gesetzen von Solon und Perikles zu beleuchten, und zu klaren, in wieweit sie moeglicherweise Anteil am Burgerrecht hatten. Der Begriff nothos (Pl. nothoi) ist ubersetzbar mit dem Wort ‘Bastard’, der sich (in neutraler Konnotation) auf ein Kind bezieht, das ausserhalb einer anerkannten Ehe geboren ist, sei es nun zwischen zwei unverheirateten Eltern, durch Ehebruch oder in Beziehung zu einer Konkubine. Spatestens seit der Verabschiedung von Perikles Gesetz uber das Burgerrecht, bezieht sich der Begriff ebenfalls auf Nachkommen, die zwar innerhalb einer Ehe geboren wurden, jedoch als illegitim betrachtet werden, wenn nicht beide Ehepartner Athener Burger sind. In diesem Falle ist ihnen nach Perikles das Burgerrecht verwehrt. Vorerst gilt es zu bedenken, unter welchen Vorraussetzungen diese Kategorie von nothoi uberhaupt entstehen kann. Wir koennen wohl davon ausgehen, dass solche Kinder, die die Frucht einer inzestioesen Verbindung oder einer Vergewaltigung sind, wohl dem Schicksal der Aussetzung entgegen sahen, ebenso wie Kinder aus einem Ehebruch. Letztere koennen naturlich auch unbemerkt als legitim ausgegeben worden sein. Kinder aus einer Vergewaltigung koennen dann als legitim gelten, wenn die Eltern (auch nach der Geburt des Kindes) verehelicht werden. Es bleiben noch die Kinder mit einer pallake und hetaira. Beide Begriffe sind in der Literatur nicht eindeutig von einander zu differenzieren, wir koennen jedoch davon ausgehen, dass lediglich Kinder von Kurtisanen, die eine andauernde Beziehung zum Vater fuhrten, eine Chance auf Leben und Anerkennung hatten. Die Frage, ob e