Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 2,3, Albert-Ludwigs-Universitat Freiburg (Institut fur OEffentliches Recht), Veranstaltung: Grundrechte im politischen System, 11 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Heutzutage hat die organisierte Kriminalitat ein neues Gesicht und einen neuen Charakter. Sie kennt keine nationalstaatlichen Grenzen mehr und hat vielfaltige neue Betatigungsfelder gefunden: Menschenhandel, Organhandel, Drogen- und Waffenschmuggel. Es handelt sich um ein sehr effektives und gut eingespieltes System, das grenzuberschreitend in verschiedensten Staaten operiert, selbst in Landern mit hoch entwickelten Rechtssystemen. Dabei nutzen die Kriminellen alle moeglichen Mittel, von modernster Technik bis zum menschlichen Genie. Die alten Methoden der Strafverfolgung sind haufig unzureichend, um diese Bedrohung effektiv zu bekampfen. Jetzt stellt sich der Politik die Frage, ob nicht auch die Ermittler die neuesten Techniken einsetzen sollten, um die oeffentliche Sicherheit zu schutzen. Zu diesen modernen Techniken zahlen insbesondere Einrichtungen zum Abhoeren von Wohnungen. Diese Einrichtungen sind nicht besonders teuer und lassen sich ohne viel Aufmerksamkeit zu erzeugen installieren. Dabei sind sie sehr effektiv, um entscheidende Informationen fur die Strafverfolgung und die Pravention vor weiteren Straftaten zu bekommen. Der Preis scheint gering und der Gewinn enorm. Geleitet von diesen UEberlegungen beschloss die Bundesregierung 1998 den Ermittlern den Einsatz dieser Mittel zu ermoeglichen. Fraglich war, ob die geforderten Eingriffsbefugnisse allein durch eine AEnderung und Erganzung des einfachen Rechts - insbesondere der Strafprozessordnung - eingefuhrt werden konnten oder ob dafur auch eine AEnderung des Grundrechts auf die Unverletzlichkeit der Wohnung in Artikel 13 des Grundgesetzes erforderlich war. Schliesslich gelangte man zu dem Ergebnis, dass derartige repre
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 2,3, Albert-Ludwigs-Universitat Freiburg (Institut fur OEffentliches Recht), Veranstaltung: Grundrechte im politischen System, 11 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Heutzutage hat die organisierte Kriminalitat ein neues Gesicht und einen neuen Charakter. Sie kennt keine nationalstaatlichen Grenzen mehr und hat vielfaltige neue Betatigungsfelder gefunden: Menschenhandel, Organhandel, Drogen- und Waffenschmuggel. Es handelt sich um ein sehr effektives und gut eingespieltes System, das grenzuberschreitend in verschiedensten Staaten operiert, selbst in Landern mit hoch entwickelten Rechtssystemen. Dabei nutzen die Kriminellen alle moeglichen Mittel, von modernster Technik bis zum menschlichen Genie. Die alten Methoden der Strafverfolgung sind haufig unzureichend, um diese Bedrohung effektiv zu bekampfen. Jetzt stellt sich der Politik die Frage, ob nicht auch die Ermittler die neuesten Techniken einsetzen sollten, um die oeffentliche Sicherheit zu schutzen. Zu diesen modernen Techniken zahlen insbesondere Einrichtungen zum Abhoeren von Wohnungen. Diese Einrichtungen sind nicht besonders teuer und lassen sich ohne viel Aufmerksamkeit zu erzeugen installieren. Dabei sind sie sehr effektiv, um entscheidende Informationen fur die Strafverfolgung und die Pravention vor weiteren Straftaten zu bekommen. Der Preis scheint gering und der Gewinn enorm. Geleitet von diesen UEberlegungen beschloss die Bundesregierung 1998 den Ermittlern den Einsatz dieser Mittel zu ermoeglichen. Fraglich war, ob die geforderten Eingriffsbefugnisse allein durch eine AEnderung und Erganzung des einfachen Rechts - insbesondere der Strafprozessordnung - eingefuhrt werden konnten oder ob dafur auch eine AEnderung des Grundrechts auf die Unverletzlichkeit der Wohnung in Artikel 13 des Grundgesetzes erforderlich war. Schliesslich gelangte man zu dem Ergebnis, dass derartige repre