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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Universitat Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultat), Veranstaltung: Soziologie der Menschenrechte (Interdisziplinares Seminar), 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit beschaftigt sich mit der Entstehung und Entwicklung des Grundrechts auf Sicherheit, einem Recht, das zumindest im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht explizit kodifiziert wurde. Zwar gab es bei den Beratungen des Parlamentarischen Rats UEberlegungen bezuglich einer solchen Kodifikation eines Grundrechts auf Freiheit und Sicherheit, allerdings verstand man dieses mehr als Ausfluss der individuellen Freiheit, also ganz im Sinne einer abwehrrechtlichen Funktion. Sicherheit ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht als Schutz vor staatlicher Gewalt zu verstehen, wie es der klassischen status negativus Funktion entsprechen wurde, sondern vielmehr als eine Sicherheit, die durch den Staat gewahrleistet wird. Die Rechte des Grundrechtstragers werden also nicht nur vor Eingriffen des Staates geschutzt, sondern auch vor Beeintrachtigungen durch Dritte. Der Staat ist somit nicht mehr nur zu einem negativen Unterlassen, sondern auch zu einem positiven Tun verpflichtet um effektiven Grundrechtsschutz gewahrleisten zu koennen. Problematisch an dieser neuen Funktion ist, dass sie sich explizit nirgendwo dem Wortlaut der Verfassung entnehmen lasst ganz im Gegensatz zu der abwehrrechtlichen Funktion. Dennoch lassen sich der Verfassung zumindest Hinweise darauf entnehmen, dass eine solche Funktion auch vom Verfassungsge-ber mit eingeplant worden ist. Diese Untersuchung ist Aufgabe dieser Arbeit. Hierbei werde ich in einem ersten Schritt zunachst auf den ideengeschichtlichen Hintergrund eingehen. Es wird sich herausstellen, dass schon die aufklarerischen Denker des 17. und 18. Jahrhunderts, von deren Werken die europaischen Verfas-sungen un
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Universitat Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultat), Veranstaltung: Soziologie der Menschenrechte (Interdisziplinares Seminar), 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit beschaftigt sich mit der Entstehung und Entwicklung des Grundrechts auf Sicherheit, einem Recht, das zumindest im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht explizit kodifiziert wurde. Zwar gab es bei den Beratungen des Parlamentarischen Rats UEberlegungen bezuglich einer solchen Kodifikation eines Grundrechts auf Freiheit und Sicherheit, allerdings verstand man dieses mehr als Ausfluss der individuellen Freiheit, also ganz im Sinne einer abwehrrechtlichen Funktion. Sicherheit ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht als Schutz vor staatlicher Gewalt zu verstehen, wie es der klassischen status negativus Funktion entsprechen wurde, sondern vielmehr als eine Sicherheit, die durch den Staat gewahrleistet wird. Die Rechte des Grundrechtstragers werden also nicht nur vor Eingriffen des Staates geschutzt, sondern auch vor Beeintrachtigungen durch Dritte. Der Staat ist somit nicht mehr nur zu einem negativen Unterlassen, sondern auch zu einem positiven Tun verpflichtet um effektiven Grundrechtsschutz gewahrleisten zu koennen. Problematisch an dieser neuen Funktion ist, dass sie sich explizit nirgendwo dem Wortlaut der Verfassung entnehmen lasst ganz im Gegensatz zu der abwehrrechtlichen Funktion. Dennoch lassen sich der Verfassung zumindest Hinweise darauf entnehmen, dass eine solche Funktion auch vom Verfassungsge-ber mit eingeplant worden ist. Diese Untersuchung ist Aufgabe dieser Arbeit. Hierbei werde ich in einem ersten Schritt zunachst auf den ideengeschichtlichen Hintergrund eingehen. Es wird sich herausstellen, dass schon die aufklarerischen Denker des 17. und 18. Jahrhunderts, von deren Werken die europaischen Verfas-sungen un