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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 Punkte, Universitat Mannheim, Veranstaltung: Seminar, 68 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschaftigt sich mit dem Konflikt zwischen Anleger- und Glaubigerschutz im Zusammenhang mit kapitalmarktrechtlicher Haftung. Unabhangig davon, welche Anspruchsgrundlage im Einzelfall einschlagig ist, wird die Gesellschaft bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen dazu verpflichtet, eine Leistung an den Anleger zu erbringen. Diese Leistungen verringern das Gesellschaftsvermogen. Da die Schadensersatzberechtigten aufgrund ihrer Anlageentscheidung Aktionare der Gesellschaft geworden sind oder es schon vorher waren, unterliegen sie gleichzeitig dem aktienrechtlichen Kapitalerhaltungsgrundsatz. Damit konnte sich die Schadensersatzleistung als verbotene Einlagenruckgewahr darstellen, weil 57 AktG jede gegenwertlose Leistung auerhalb des Bilanzgewinns verbietet. Auch stellt sich die Frage nach dem Verhaltnis zu 71 I AktG, wenn die AG aufgrund eines Schadensersatzanspruchs dazu verpflichtet wird, eigene Aktien zuruckzunehmen. Auch mit dieser Norm konnten kapitalmarktrechtliche Schadensersatzanspruche in Konflikt geraten. Das hier zu Tage tretende Problem, das angesichts der zahlreichen gesetzlichen Neuerungen auch deutlich an praktischer Bedeutung gewonnen hat, liegt damit in der Schnittstelle zwischen Aktien- und Kapitalmarktrecht. Soll das grds. anlegerorientierte Kapitalmarktrecht den Einschrankungen des Kapitalerhaltungsgrundsatzes unterworfen werden? Und wenn ja, in welchem Umfang? Oder ist der glaubigerschutzende Kapitalerhaltungsgrundsatz, sofern er anwendbar ist, zu Gunsten des geschadigten Anlegers einzuschranken? In welche Richtung dieser Konflikt zwischen Anleger- und Glaubigerinteressen aufzulosen ist, soll in der nun folgenden Darstellung erortert werden. Zwar trat der Konflikt zum ers
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 Punkte, Universitat Mannheim, Veranstaltung: Seminar, 68 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschaftigt sich mit dem Konflikt zwischen Anleger- und Glaubigerschutz im Zusammenhang mit kapitalmarktrechtlicher Haftung. Unabhangig davon, welche Anspruchsgrundlage im Einzelfall einschlagig ist, wird die Gesellschaft bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen dazu verpflichtet, eine Leistung an den Anleger zu erbringen. Diese Leistungen verringern das Gesellschaftsvermogen. Da die Schadensersatzberechtigten aufgrund ihrer Anlageentscheidung Aktionare der Gesellschaft geworden sind oder es schon vorher waren, unterliegen sie gleichzeitig dem aktienrechtlichen Kapitalerhaltungsgrundsatz. Damit konnte sich die Schadensersatzleistung als verbotene Einlagenruckgewahr darstellen, weil 57 AktG jede gegenwertlose Leistung auerhalb des Bilanzgewinns verbietet. Auch stellt sich die Frage nach dem Verhaltnis zu 71 I AktG, wenn die AG aufgrund eines Schadensersatzanspruchs dazu verpflichtet wird, eigene Aktien zuruckzunehmen. Auch mit dieser Norm konnten kapitalmarktrechtliche Schadensersatzanspruche in Konflikt geraten. Das hier zu Tage tretende Problem, das angesichts der zahlreichen gesetzlichen Neuerungen auch deutlich an praktischer Bedeutung gewonnen hat, liegt damit in der Schnittstelle zwischen Aktien- und Kapitalmarktrecht. Soll das grds. anlegerorientierte Kapitalmarktrecht den Einschrankungen des Kapitalerhaltungsgrundsatzes unterworfen werden? Und wenn ja, in welchem Umfang? Oder ist der glaubigerschutzende Kapitalerhaltungsgrundsatz, sofern er anwendbar ist, zu Gunsten des geschadigten Anlegers einzuschranken? In welche Richtung dieser Konflikt zwischen Anleger- und Glaubigerinteressen aufzulosen ist, soll in der nun folgenden Darstellung erortert werden. Zwar trat der Konflikt zum ers