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Reprasentation von Herrschaft im Mittelalter: Mit einem Vergleich zum Reprasentationsmodus des Demokratieprinzips des Grundgesetzes
Paperback

Reprasentation von Herrschaft im Mittelalter: Mit einem Vergleich zum Reprasentationsmodus des Demokratieprinzips des Grundgesetzes

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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 15 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main, Veranstaltung: Recht und Reprasentation, 27 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland gibt es keinen terminologischen Konsens zum Begriff der Reprasentation.1 Im Grundsatz kann aber zwischen einer starker rechtlich-politischen Sichtweise als Stellvertretung sowie einer mehr theologischen Betrachtungsart als Vergegenwartigung vorgegebener Ideen und Ordnungsstrukturen unterschieden werden.2 Beiden Bedeutungsweisen liegt als gemeinsame Wurzel der lateinische Begriff repraesentatio zu Grunde. Auch wenn beide Formen des Wortgebrauchs begrifflich sehr wohl unterschieden werden koennen und auch mussen, so sind sie im Mittelalter wie uberhaupt Staat und Kirche eng mit einander verbunden und kaum zu trennen. Reprasentation bedeutete fur die Herrschenden des Mittelalters in einem sehr starkem Masse die Sichtbarmachung der sozialen Stellung, da der die Herrschaft legitimierende Konsens kein auf ewig erlangter Status war, sondern fortwahrend hergestellt und herbeigefuhrt werden musste.3 Die Notwendigkeit der Vergegenwartigung von Herrschaft folgte aus der standigen Notwendigkeit der Legitimation der Herrschaft.4 Zeremoniell und Symbolik als Reprasentationsmittel spielten daher eine grosse, wenn nicht sogar beherrschende Rolle bei den grossen Staatsaktionen des Reiches und der Territorien: So wurden die Reichsfursten mittels der UEbergabe einer Fahne belehnt, der Ritterschlag geschah durch Beruhrung mit der ritterlichen Waffe des Schwertes und die Kurfursten bekundeten dem Kaiser ihre Unterwerfung, indem sie ihm als Marschall, Kammerer, Truchsess und Mundschenk symbolisch dienten.5 Diese reichhaltige Symbolik veranschaulichte Rechtsgeschafte und machte so das Herrschafts- und Anhangigkeitsverhaltnis fur jedermann sinnlich wahrnehmbar.6 Mittels dieser Symbolik wurde Herrschaft reprasentie

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Format
Paperback
Publisher
Grin Publishing
Date
31 August 2008
Pages
28
ISBN
9783640149742

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 15 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main, Veranstaltung: Recht und Reprasentation, 27 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland gibt es keinen terminologischen Konsens zum Begriff der Reprasentation.1 Im Grundsatz kann aber zwischen einer starker rechtlich-politischen Sichtweise als Stellvertretung sowie einer mehr theologischen Betrachtungsart als Vergegenwartigung vorgegebener Ideen und Ordnungsstrukturen unterschieden werden.2 Beiden Bedeutungsweisen liegt als gemeinsame Wurzel der lateinische Begriff repraesentatio zu Grunde. Auch wenn beide Formen des Wortgebrauchs begrifflich sehr wohl unterschieden werden koennen und auch mussen, so sind sie im Mittelalter wie uberhaupt Staat und Kirche eng mit einander verbunden und kaum zu trennen. Reprasentation bedeutete fur die Herrschenden des Mittelalters in einem sehr starkem Masse die Sichtbarmachung der sozialen Stellung, da der die Herrschaft legitimierende Konsens kein auf ewig erlangter Status war, sondern fortwahrend hergestellt und herbeigefuhrt werden musste.3 Die Notwendigkeit der Vergegenwartigung von Herrschaft folgte aus der standigen Notwendigkeit der Legitimation der Herrschaft.4 Zeremoniell und Symbolik als Reprasentationsmittel spielten daher eine grosse, wenn nicht sogar beherrschende Rolle bei den grossen Staatsaktionen des Reiches und der Territorien: So wurden die Reichsfursten mittels der UEbergabe einer Fahne belehnt, der Ritterschlag geschah durch Beruhrung mit der ritterlichen Waffe des Schwertes und die Kurfursten bekundeten dem Kaiser ihre Unterwerfung, indem sie ihm als Marschall, Kammerer, Truchsess und Mundschenk symbolisch dienten.5 Diese reichhaltige Symbolik veranschaulichte Rechtsgeschafte und machte so das Herrschafts- und Anhangigkeitsverhaltnis fur jedermann sinnlich wahrnehmbar.6 Mittels dieser Symbolik wurde Herrschaft reprasentie

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Format
Paperback
Publisher
Grin Publishing
Date
31 August 2008
Pages
28
ISBN
9783640149742