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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Voelkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,5, Universitat zu Koeln (Seminar fur Voelkerrecht), Veranstaltung: Seminar, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Notwendigkeit, Staatsangehoerigkeitsfragen staatsvertraglich zu regeln ergab sich im 19. Jahrhundert aufgrund einer Auswanderungswelle von Europa nach Nord- und Sudamerika. Zur Loesung des Auswanderungsproblems, wurden Vertrage zwischen Ein- und Auswanderungsland geschlossen. Das erste grosse mehrseitige Vertragswerk zu Fragen der Staatsangehoerigkeit entstand auf der Haager Kodifikationskonferenz von 1930. Nach dem zweiten Weltkrieg bemuhten sich insbesondere die Vereinten Nationen um die Loesung von Staatsangehoerigkeitsproblemen und trugen nachhaltig zur Verabschiedung voelkerrechtlicher Vertrage in diesem Bereich bei. Mit dem UEbereinkommen uber die Verringerung der Mehrstaatigkeit und die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 sowie nachfolgenden Protokollen steht auch der Europarat in der Tradition, seinen Vertragsstaaten von supranationaler Ebene aus Regelungen zu geben. Zahlreiche Veranderungen im innerstaatlichen und internationalen Recht und naturlich die Entwicklung Europas liessen die Akteure des Europarats Ende der neunziger Jahre schliesslich die Notwendigkeit einer ausfuhrlichen UEbereinkunft zu Fragen der Staatsangehoerigkeit erkennen. Der Europarat verabschiedete daraufhin am 6.November 1997 ein Abkommen, mit dem nicht nur einzelne Fragen der Mehrstaatigkeit und der Wehrpflicht abgedeckt werden, sondern mit dem zum ersten Mal ein umfassendes Vertragswerk vorgelegt wurde, dass entsprechend der Ereignisse in den ehemaligen Ostblockstaaten sogar Fragen der Staatsangehoerigkeit bei Staatensukzession einbezieht. In der vorliegenden Arbeit zum Thema vom 6. November 1997 werden, die Regelungen dieses UEbereinkommens in Bezug auf a) den Erwerb und Verlust der Staatsangehoerigkeit, b) Mehrstaatigkei
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Voelkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,5, Universitat zu Koeln (Seminar fur Voelkerrecht), Veranstaltung: Seminar, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Notwendigkeit, Staatsangehoerigkeitsfragen staatsvertraglich zu regeln ergab sich im 19. Jahrhundert aufgrund einer Auswanderungswelle von Europa nach Nord- und Sudamerika. Zur Loesung des Auswanderungsproblems, wurden Vertrage zwischen Ein- und Auswanderungsland geschlossen. Das erste grosse mehrseitige Vertragswerk zu Fragen der Staatsangehoerigkeit entstand auf der Haager Kodifikationskonferenz von 1930. Nach dem zweiten Weltkrieg bemuhten sich insbesondere die Vereinten Nationen um die Loesung von Staatsangehoerigkeitsproblemen und trugen nachhaltig zur Verabschiedung voelkerrechtlicher Vertrage in diesem Bereich bei. Mit dem UEbereinkommen uber die Verringerung der Mehrstaatigkeit und die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 sowie nachfolgenden Protokollen steht auch der Europarat in der Tradition, seinen Vertragsstaaten von supranationaler Ebene aus Regelungen zu geben. Zahlreiche Veranderungen im innerstaatlichen und internationalen Recht und naturlich die Entwicklung Europas liessen die Akteure des Europarats Ende der neunziger Jahre schliesslich die Notwendigkeit einer ausfuhrlichen UEbereinkunft zu Fragen der Staatsangehoerigkeit erkennen. Der Europarat verabschiedete daraufhin am 6.November 1997 ein Abkommen, mit dem nicht nur einzelne Fragen der Mehrstaatigkeit und der Wehrpflicht abgedeckt werden, sondern mit dem zum ersten Mal ein umfassendes Vertragswerk vorgelegt wurde, dass entsprechend der Ereignisse in den ehemaligen Ostblockstaaten sogar Fragen der Staatsangehoerigkeit bei Staatensukzession einbezieht. In der vorliegenden Arbeit zum Thema vom 6. November 1997 werden, die Regelungen dieses UEbereinkommens in Bezug auf a) den Erwerb und Verlust der Staatsangehoerigkeit, b) Mehrstaatigkei