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Studienarbeit aus dem Jahr 1994 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: sehr gut, Universitat Hamburg, Veranstaltung: Seminar: Menschenrechte und Volkssouveranitat, 33 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit widmet sich der Formel Freiheit, Gleichheit, Selbstandigkeit, mit der Kant den Staatsburger einer freiheitlichen Staatswesens kennzeichnet. Nach einleitenden Bemerkungen zur Kantischen Staats- und Rechtslehre werden im zweiten Abschnitt die Freiheit als Menschenrecht, die Gleichheit als Untertanenrecht und die Selbstandigkeit als Staatsburgerrecht als Teile der Trias einzeln untersucht und aufeinander bezogen. Im Zentrum steht dabei das umstrittene dritte Merkmal, das hier dynamisch interpretiert wird. Auf dieser Grundlage wird im dritten Abschnitt Kants Staatslehre analysiert, u.a. die Frage, welche Auswirkungen das Staatsburgerverstandnis auf die Verfassung hat, wie der Staat mit Gewissenskonflikten des Burgers umzugehen hat und ob es ein Recht des Burgers auf Widerstand gibt. Mit Hilfe der dynamisch verstandenen Selbstandigkeit wird versucht, die Spannungen im Verhaltnis von Menschenrechten und Volkssouveranitat, Individuum und Allgemeinheit, Naturrecht und Rechtspositivismus aufzulosen. Der letzte Abschnitt offnet die Rechtslehre auf die ethische Dimension und erkennt die Bruderlichkeit als viertes Konstitutionsprinzip des Staatsburgers.
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Studienarbeit aus dem Jahr 1994 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: sehr gut, Universitat Hamburg, Veranstaltung: Seminar: Menschenrechte und Volkssouveranitat, 33 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit widmet sich der Formel Freiheit, Gleichheit, Selbstandigkeit, mit der Kant den Staatsburger einer freiheitlichen Staatswesens kennzeichnet. Nach einleitenden Bemerkungen zur Kantischen Staats- und Rechtslehre werden im zweiten Abschnitt die Freiheit als Menschenrecht, die Gleichheit als Untertanenrecht und die Selbstandigkeit als Staatsburgerrecht als Teile der Trias einzeln untersucht und aufeinander bezogen. Im Zentrum steht dabei das umstrittene dritte Merkmal, das hier dynamisch interpretiert wird. Auf dieser Grundlage wird im dritten Abschnitt Kants Staatslehre analysiert, u.a. die Frage, welche Auswirkungen das Staatsburgerverstandnis auf die Verfassung hat, wie der Staat mit Gewissenskonflikten des Burgers umzugehen hat und ob es ein Recht des Burgers auf Widerstand gibt. Mit Hilfe der dynamisch verstandenen Selbstandigkeit wird versucht, die Spannungen im Verhaltnis von Menschenrechten und Volkssouveranitat, Individuum und Allgemeinheit, Naturrecht und Rechtspositivismus aufzulosen. Der letzte Abschnitt offnet die Rechtslehre auf die ethische Dimension und erkennt die Bruderlichkeit als viertes Konstitutionsprinzip des Staatsburgers.