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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Rheinisch-Westfalische Technische Hochschule Aachen (Lehrstuhl fur Volkswirtschaftslehre (Makrooekonomie)), Veranstaltung: Das Gutachten des Sachverstandigenrates 2006, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 1996 wurde nach langen und hitzigen Diskussionen der gesetzliche Kundigungsschutz durch die Regierung unter Bundeskanzler Kohl gelockert, u. a. durch eine Anhebung des betrieblichen Schwellenwertes von funf auf zehn Beschaftigte. Nach dem Regierungswechsel loeste die neue rot-grune Bundesregierung eines ihrer Wahlversprechen ein und revidierte diese Gesetzesanderung z. T. wieder. Zum 1.1. 2004 wurden mit dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt schliesslich wiederum Lockerungen der Kundigungsschutzregeln umgesetzt. Schon aus dem Verlauf der Gesetzgebungsverfahren in den vergangen Jahren wird ersichtlich, wie kontrovers das Thema Kundigungsschutz im politischen Bereich, aber auch daruber in der gesellschaftlichen sowie wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion diskutiert wurde und wird. Im internationalen Vergleich gelten die deutschen Kundigungsschutzregeln als restriktiv. Es gibt eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften (neben dem Kundigungsschutzgesetz das BGB, Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, die Rechtsauslegung der Arbeitsgerichte und u. U. Klauseln in individuellen Arbeitsvertragen), die Unternehmen bei Einstellungen und vor allem bei Entlassungen beachten mussen. So verwundert es nicht, dass in Deutschland jahrlich zahlreiche Kundigungsschutzklagen zu beurteilen sind. Im Jahr 2004 wurden an den Arbeitsgerichten uber 300.000 Verfahren um Kundigungsfragen verhandelt. Neben dem administrativen Aufwand der mit Kundigungen verbunden ist, entstehen somit auch insbesondere durch Lohnfortzahlungen und Abfindungen erhebliche Kosten, deren Ausmass vor Prozessbeginn fur die Unternehmen kaum abzuschatzen ist. Angesichts dieser Zusatzkosten, der unklare
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Rheinisch-Westfalische Technische Hochschule Aachen (Lehrstuhl fur Volkswirtschaftslehre (Makrooekonomie)), Veranstaltung: Das Gutachten des Sachverstandigenrates 2006, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 1996 wurde nach langen und hitzigen Diskussionen der gesetzliche Kundigungsschutz durch die Regierung unter Bundeskanzler Kohl gelockert, u. a. durch eine Anhebung des betrieblichen Schwellenwertes von funf auf zehn Beschaftigte. Nach dem Regierungswechsel loeste die neue rot-grune Bundesregierung eines ihrer Wahlversprechen ein und revidierte diese Gesetzesanderung z. T. wieder. Zum 1.1. 2004 wurden mit dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt schliesslich wiederum Lockerungen der Kundigungsschutzregeln umgesetzt. Schon aus dem Verlauf der Gesetzgebungsverfahren in den vergangen Jahren wird ersichtlich, wie kontrovers das Thema Kundigungsschutz im politischen Bereich, aber auch daruber in der gesellschaftlichen sowie wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion diskutiert wurde und wird. Im internationalen Vergleich gelten die deutschen Kundigungsschutzregeln als restriktiv. Es gibt eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften (neben dem Kundigungsschutzgesetz das BGB, Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, die Rechtsauslegung der Arbeitsgerichte und u. U. Klauseln in individuellen Arbeitsvertragen), die Unternehmen bei Einstellungen und vor allem bei Entlassungen beachten mussen. So verwundert es nicht, dass in Deutschland jahrlich zahlreiche Kundigungsschutzklagen zu beurteilen sind. Im Jahr 2004 wurden an den Arbeitsgerichten uber 300.000 Verfahren um Kundigungsfragen verhandelt. Neben dem administrativen Aufwand der mit Kundigungen verbunden ist, entstehen somit auch insbesondere durch Lohnfortzahlungen und Abfindungen erhebliche Kosten, deren Ausmass vor Prozessbeginn fur die Unternehmen kaum abzuschatzen ist. Angesichts dieser Zusatzkosten, der unklare