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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, Hochschule Pforzheim, 54 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Festsetzung der Art. 43 ff. EGV und den europaischen Grundsatzen der Freizugigkeit und der freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehre folgte zwangslaufig auch eine Anpassung im deutschen Gesellschaftsrecht. Die Anpassung erfolgte nicht durch den Gesetzgeber, sondern durch drei grundsatzliche Urteile des EuGH. Mit den Urteilen erhielten alle im europaischen Ausland vertretenen Gesellschaftstypen ebenfalls und uneingeschrankt Einzug in Deutschland. Dem Unternehmensgrunder in Deutschland stehen damit nun nicht mehr nur die deutschen Formen der Personen-, Kapitalgesellschaften und all ihrer Mischformen zu, sondern zudem auch alle im europaischen Ausland existierenden. Doch genau hier liegt die Schwierigkeit. Die Vielfalt ist kaum zu uberblicken. Daruber hinaus modifizieren die einzelnen Mitgliedsstaaten kontinuierlich ihr Recht - ob dies durch Rechtsprechung oder durch Gesetze geschieht, spielt fur den Grunder keine Rolle. Beides ist mageblich fur die Wahl einer Unternehmensform. Ein Paradebeispiel, welches diese Situation verdeutlicht, sind die beiden Kapitalgesellschaften: Die deutsche Gesellschaft mit beschrankter Haftung und die UK Private Company Limited by Shares. Auch wenn die Zahl der Ltd. in Deutschland noch uberschaubar ist und im Vergleich zur GmbH kaum ins Gewicht fallt, so hat die Zahl der neu gegrundete Ltd. stark zugenommen.Insbesondere die fehlende hohe Kapitaleinlage, wie sie bei der GmbH erfolgen muss, wird als Hauptargument fur die Ltd. und gegen die GmbH propagiert. Der deutsche Gesetzgeber hat nun eine Reform angekundigt und mit dem MoMiG die Anpassung der GmbH an die Ltd. auf den Weg gebracht. Der Entwurf soll damit unter Anderem fur deutsche Unternehmer den Weg ins englische Gesellschaftsrecht unnotig machen. Auch in England wurden Reformen auf den Weg gebracht, die Veranderungen
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, Hochschule Pforzheim, 54 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Festsetzung der Art. 43 ff. EGV und den europaischen Grundsatzen der Freizugigkeit und der freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehre folgte zwangslaufig auch eine Anpassung im deutschen Gesellschaftsrecht. Die Anpassung erfolgte nicht durch den Gesetzgeber, sondern durch drei grundsatzliche Urteile des EuGH. Mit den Urteilen erhielten alle im europaischen Ausland vertretenen Gesellschaftstypen ebenfalls und uneingeschrankt Einzug in Deutschland. Dem Unternehmensgrunder in Deutschland stehen damit nun nicht mehr nur die deutschen Formen der Personen-, Kapitalgesellschaften und all ihrer Mischformen zu, sondern zudem auch alle im europaischen Ausland existierenden. Doch genau hier liegt die Schwierigkeit. Die Vielfalt ist kaum zu uberblicken. Daruber hinaus modifizieren die einzelnen Mitgliedsstaaten kontinuierlich ihr Recht - ob dies durch Rechtsprechung oder durch Gesetze geschieht, spielt fur den Grunder keine Rolle. Beides ist mageblich fur die Wahl einer Unternehmensform. Ein Paradebeispiel, welches diese Situation verdeutlicht, sind die beiden Kapitalgesellschaften: Die deutsche Gesellschaft mit beschrankter Haftung und die UK Private Company Limited by Shares. Auch wenn die Zahl der Ltd. in Deutschland noch uberschaubar ist und im Vergleich zur GmbH kaum ins Gewicht fallt, so hat die Zahl der neu gegrundete Ltd. stark zugenommen.Insbesondere die fehlende hohe Kapitaleinlage, wie sie bei der GmbH erfolgen muss, wird als Hauptargument fur die Ltd. und gegen die GmbH propagiert. Der deutsche Gesetzgeber hat nun eine Reform angekundigt und mit dem MoMiG die Anpassung der GmbH an die Ltd. auf den Weg gebracht. Der Entwurf soll damit unter Anderem fur deutsche Unternehmer den Weg ins englische Gesellschaftsrecht unnotig machen. Auch in England wurden Reformen auf den Weg gebracht, die Veranderungen