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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Revision, Prufungswesen, Note: 2,1, Duale Hochschule Baden-Wurttemberg, Villingen-Schwenningen, fruher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen (Steuern und Prufungswesen), Veranstaltung: Wirtschaftsprufung, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Allgemeine Grundlagen Nach 2 Abs. 1 WPO gehort es zu den Aufgaben des Wirtschaftsprufers, insbesondere Prufungen von Jahresabschlussen wirtschaftlicher Unternehmen durchzufuhren. 1 Die Jahresabschlussprufung hat die Aufgabe festzustellen, ob die Buchfuhrung und der Jahresabschluss dem Gesetz und ggf. der Satzung entsprechen und ob sie ein moglichst sicheres Bild der Vermogens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmung abgeben. 2 Diese Zielsetzung charakterisiert die Prufung des Jahresabschlusses als eine umfassende Prufung der Rechnungslegung. 3 Jahresabschlussprufungen sind unter Beachtung des 317 HGB sowie der vom Institut der Wirtschaftsprufer (IDW) festgestellten deutschen Grundsatze ordnungsm aiger Abschlussprufungen so zu planen und durchzufuhren, dass Unrichtigkeiten und Verstoe, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss sowohl unter Beachtung der GoB und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermogens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit als auch unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit erkannt werden. 4 Der Abschlussprufer hat sich mit dem internen Kontrollsystem (IKS) von Unternehmen insoweit zu beschaftigen, als es fur die Planung und Durchfuhrung der Abschlussprufung erforderlich ist. 5 Die Beurteilung des IKS bietet dem Abschlussprufer die Moglichkeit, Art und Umfang seiner Prufungshandlungen in zweckmaiger Weise festzulegen. 6 - 1 Vgl. 2 Abs. 1 WPO i. d. F. vom 24.07.1961., 2 Vgl. IDW FG 1/1977, Punkt B., 3 Vgl. Schulen, IDW FG 1-3/1988, WPg 1/2/1989, S. 10., 4 Vgl. IDW PS 200, Tz. 9., 5 Vgl. IDW PS 260, Tz. 21., 6 Vgl. IDW FG 1/1977, Punkt VI.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Revision, Prufungswesen, Note: 2,1, Duale Hochschule Baden-Wurttemberg, Villingen-Schwenningen, fruher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen (Steuern und Prufungswesen), Veranstaltung: Wirtschaftsprufung, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Allgemeine Grundlagen Nach 2 Abs. 1 WPO gehort es zu den Aufgaben des Wirtschaftsprufers, insbesondere Prufungen von Jahresabschlussen wirtschaftlicher Unternehmen durchzufuhren. 1 Die Jahresabschlussprufung hat die Aufgabe festzustellen, ob die Buchfuhrung und der Jahresabschluss dem Gesetz und ggf. der Satzung entsprechen und ob sie ein moglichst sicheres Bild der Vermogens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmung abgeben. 2 Diese Zielsetzung charakterisiert die Prufung des Jahresabschlusses als eine umfassende Prufung der Rechnungslegung. 3 Jahresabschlussprufungen sind unter Beachtung des 317 HGB sowie der vom Institut der Wirtschaftsprufer (IDW) festgestellten deutschen Grundsatze ordnungsm aiger Abschlussprufungen so zu planen und durchzufuhren, dass Unrichtigkeiten und Verstoe, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss sowohl unter Beachtung der GoB und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermogens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit als auch unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit erkannt werden. 4 Der Abschlussprufer hat sich mit dem internen Kontrollsystem (IKS) von Unternehmen insoweit zu beschaftigen, als es fur die Planung und Durchfuhrung der Abschlussprufung erforderlich ist. 5 Die Beurteilung des IKS bietet dem Abschlussprufer die Moglichkeit, Art und Umfang seiner Prufungshandlungen in zweckmaiger Weise festzulegen. 6 - 1 Vgl. 2 Abs. 1 WPO i. d. F. vom 24.07.1961., 2 Vgl. IDW FG 1/1977, Punkt B., 3 Vgl. Schulen, IDW FG 1-3/1988, WPg 1/2/1989, S. 10., 4 Vgl. IDW PS 200, Tz. 9., 5 Vgl. IDW PS 260, Tz. 21., 6 Vgl. IDW FG 1/1977, Punkt VI.