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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Bergische Universitat Wuppertal, Veranstaltung: Externe Rechnungslegung, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der sog. IAS-Verordnung hat die EG den Weg fur eine grundsatzliche IFRSBilanzierung auch deutscher Unternehmen geebnet. Von der darin eroeffneten Moeglichkeit, den Unternehmen auch in jeder Hinsicht befreiende Einzelabschlusse auf Basis der IFRS zu gestatten oder gar vorzuschreiben, hat der deutsche Gesetzgeber indes keinen Gebrauch gemacht. Neben verpflichtenden IFRS-Konzernabschlussen fur kapitalmarktorientierte Muttergesellschaften besteht fur nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen ein Wahlrecht, ihren Konzernabschluss ebenfalls nach IFRS aufzustellen. Fur Einzelabschlusse gibt es zwar auch ein grundsatzliches IFRS-Wahlrecht, jedoch betrifft dieses lediglich die Offenlegung. Es muss daher weiterhin ein HGB-Einzelabschluss insb. fur Zwecke der Ausschuttung und - wegen des in 5 Abs. 1 EStG normierten Massgeblichkeitsprinzips - der Besteuerung aufgestellt werden. Eben die Tatsache, dass mit dem Einzelabschluss verschiedene Rechtsfolgen verknupft sind, weckt Vorbehalte, ob ein nach IFRS erstellter Jahresabschluss, der in erster Linie dazu dienen soll, entscheidungsrelevante Informationen insb. fur Investoren bereit zu stellen3, bspw. geeignet ist, als Basis fur die Ausschuttung zu dienen.4 So wurde die Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, keine durchweg befreienden IFRSEinzelabschlusse zuzulassen, auch damit begrundet, dass sich ein IFRS-Einzelabschluss gerade nicht als Grundlage fur die Ausschuttungsbemessung eigne.5 Aus welchen Grunden sich ein nach den IFRS aufgestellter Einzelabschluss dafur tatsachlich nicht eignet und welche Reformvorschlage diesbezuglich existieren, gilt es auf den nachsten Seiten aufzuzeigen. Bei haftungsbeschrankten Unternehmen ist eine grundsatzliche Ausschuttungsbegrenzung noetig, da den Glaub
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Bergische Universitat Wuppertal, Veranstaltung: Externe Rechnungslegung, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der sog. IAS-Verordnung hat die EG den Weg fur eine grundsatzliche IFRSBilanzierung auch deutscher Unternehmen geebnet. Von der darin eroeffneten Moeglichkeit, den Unternehmen auch in jeder Hinsicht befreiende Einzelabschlusse auf Basis der IFRS zu gestatten oder gar vorzuschreiben, hat der deutsche Gesetzgeber indes keinen Gebrauch gemacht. Neben verpflichtenden IFRS-Konzernabschlussen fur kapitalmarktorientierte Muttergesellschaften besteht fur nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen ein Wahlrecht, ihren Konzernabschluss ebenfalls nach IFRS aufzustellen. Fur Einzelabschlusse gibt es zwar auch ein grundsatzliches IFRS-Wahlrecht, jedoch betrifft dieses lediglich die Offenlegung. Es muss daher weiterhin ein HGB-Einzelabschluss insb. fur Zwecke der Ausschuttung und - wegen des in 5 Abs. 1 EStG normierten Massgeblichkeitsprinzips - der Besteuerung aufgestellt werden. Eben die Tatsache, dass mit dem Einzelabschluss verschiedene Rechtsfolgen verknupft sind, weckt Vorbehalte, ob ein nach IFRS erstellter Jahresabschluss, der in erster Linie dazu dienen soll, entscheidungsrelevante Informationen insb. fur Investoren bereit zu stellen3, bspw. geeignet ist, als Basis fur die Ausschuttung zu dienen.4 So wurde die Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, keine durchweg befreienden IFRSEinzelabschlusse zuzulassen, auch damit begrundet, dass sich ein IFRS-Einzelabschluss gerade nicht als Grundlage fur die Ausschuttungsbemessung eigne.5 Aus welchen Grunden sich ein nach den IFRS aufgestellter Einzelabschluss dafur tatsachlich nicht eignet und welche Reformvorschlage diesbezuglich existieren, gilt es auf den nachsten Seiten aufzuzeigen. Bei haftungsbeschrankten Unternehmen ist eine grundsatzliche Ausschuttungsbegrenzung noetig, da den Glaub