Die Entstehung des Burgerlichen Gesetzbuchs unter besonderer Berucksichtigung der daruber gefuhrten Reichtagsdebatten
Tanja Wagner
Die Entstehung des Burgerlichen Gesetzbuchs unter besonderer Berucksichtigung der daruber gefuhrten Reichtagsdebatten
Tanja Wagner
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 2,0, Universitat Passau, Veranstaltung: Hauptseminar Das deutsche Kaiserreich und seine Nachbarn 1871-1914, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das deutsche Kaiserreich ist am 01.01.1871 durch Inkrafttreten seiner Verfassung entstanden. Grundlage war der Beitritt der suddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bund. Die angegliederten 25 Staaten galten als Staaten innerhalb des Bundes, mithin als Bundesstaaten, bei denen alle Zustandigkeiten verbleiben, die von der Verfassung nicht ausdrucklich oder sinngemass auf das Reich ubertragen werden. Der Aspekt der Gesetzgebung gewann ein besonderes Gewicht unter dem Gesichtspunkt, dass nun nach dem Zusammenschluss der einzelnen Lander auch Bestrebungen zu einer Rechtsvereinheitlichung zu gelangen, intensiviert wurden. Die ersten Schritte hin zu einem einheitlichen Handels- und Wirtschaftsrecht waren bereits 1834 durch die Grundung des Deutschen Zollvereins gemacht worden. Am 01.01.1869 wurde ein Entwurf, der fast in allen deutschen Landern einheitlich war, in Kraft gesetzt und wurde dann vom deutschen Reich als Allgemeines Deutsches Handelsrecht reichsgesetzmassig ubernommen. Nach der Schaffung von Rechtseinheit in Handel und Wirtschaft war auch eine Vereinheitlichung des eng damit verbundenen Schuldrechts vonnoeten. Ein Entwurf war bereits 1866 ausgearbeitet, wurde aber nicht Gesetz. Weitere Massnahmen hin zur Rechtseinheit im deutschen Kaiserreich unternahm man durch die Verkundung des Reichsstrafgesetzbuchs am 15.05.1871, ebenso durch die Straf- und Zivilprozessordnungen von 1877, die wie das Gerichtsverfassungsgesetz 1879 in Kraft traten. Wonach das deutsche Kaisereich als Rechtsstaat aber insbesondere verlangte, war ein einheitliches Zivilrecht - ein Prozess, an dessen Ende das Burgerliche Gesetzbuch (BGB) stand. In der Arbeit wird in einem 1. Punkt dargestellt, wie die Ausarbeit
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