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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,00, Evangelische Hochschule fur Kirchenmusik Halle - Saale (Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Halle (Saale)), 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt heit es im 1 Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Staates. Sie verwaltet in eigener Verantwortung ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohner zu fordern. Das bedeutet, dass die Kommune zuallererst fur ihre Burger da ist und nicht primar fur den Staat, die Gesetze, die Verwaltungsgerichte oder fur ihre Beschaftigten. Die Gemeindeordnung verpflichtet ferner die kommunalen Mandatstrager und Verwaltungen von Rechts wegen in allen Angelegenheiten den Willen der Burgerschaft zu kennen und ihn bei ihren Entscheidungen zu berucksichtigen. Die Umsetzung dieser Rechtspflicht gebietet den Kommunen, ihren Burgern Einfluss auf ihre Leistungen und Produkte sowie auf ihre Programme einzuraumen. Genau dies entspricht den Erwartungen der Burger, die heute uber rechtlich korrektes Verwaltungshandeln und kostengunstige Leistungen weit hinausgehen. Sie fordern eine Verwaltung, die ihre Anliegen konzentriert und ganzheitlich bearbeitet und sie nicht von Pontius zu Pilatus schickt. Sie erwarten, dass das Rathaus sie ernst nimmt, sie uber wichtige Entscheidungen, von denen sie betroffen sind, fruhzeitig und verstandlich informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Und schlielich fordern sie von ihrer Kommune vorausschauendes Handeln im Hinblick auf die Lebens- und Umweltqualitat und das gedeihliche Zusammenleben aller Burger und Einwohner. Wie sieht es in der Realitat aus? Viele Kommunen befinden sich am Rande des Ruins, das kommunale Personal oftmals an der objektiven Leistungsgrenze. In den neuen Bundeslandern bluten die Kommunen personell sogar aus, es fallt schwer, qualifiziertes Personal zu
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,00, Evangelische Hochschule fur Kirchenmusik Halle - Saale (Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Halle (Saale)), 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt heit es im 1 Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Staates. Sie verwaltet in eigener Verantwortung ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohner zu fordern. Das bedeutet, dass die Kommune zuallererst fur ihre Burger da ist und nicht primar fur den Staat, die Gesetze, die Verwaltungsgerichte oder fur ihre Beschaftigten. Die Gemeindeordnung verpflichtet ferner die kommunalen Mandatstrager und Verwaltungen von Rechts wegen in allen Angelegenheiten den Willen der Burgerschaft zu kennen und ihn bei ihren Entscheidungen zu berucksichtigen. Die Umsetzung dieser Rechtspflicht gebietet den Kommunen, ihren Burgern Einfluss auf ihre Leistungen und Produkte sowie auf ihre Programme einzuraumen. Genau dies entspricht den Erwartungen der Burger, die heute uber rechtlich korrektes Verwaltungshandeln und kostengunstige Leistungen weit hinausgehen. Sie fordern eine Verwaltung, die ihre Anliegen konzentriert und ganzheitlich bearbeitet und sie nicht von Pontius zu Pilatus schickt. Sie erwarten, dass das Rathaus sie ernst nimmt, sie uber wichtige Entscheidungen, von denen sie betroffen sind, fruhzeitig und verstandlich informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Und schlielich fordern sie von ihrer Kommune vorausschauendes Handeln im Hinblick auf die Lebens- und Umweltqualitat und das gedeihliche Zusammenleben aller Burger und Einwohner. Wie sieht es in der Realitat aus? Viele Kommunen befinden sich am Rande des Ruins, das kommunale Personal oftmals an der objektiven Leistungsgrenze. In den neuen Bundeslandern bluten die Kommunen personell sogar aus, es fallt schwer, qualifiziertes Personal zu