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Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2003 im Fachbereich AdA Handwerk / Produktion / Gewerbe - Maurer, Strassenbauer, Steinmetze, Note: 2, Veranstaltung: Ausbildereignungsprufung, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits bei der Einstellung eines Lehrlings sollte der ausbildende Betrieb darauf achten, dass bei der betreffenden Person gewisse Grundvoraussetzungen gegeben und sogenannte Schlusselqualifikationen in der Anlage vorhanden sind. Dies ist Voraussetzung dafur, dass der Auszubildende spater in der Lage und auch bereit dazu ist, Lernprozesse zu durchlaufen und aktiv mitzugestalten, Hinweise und Ratschlage des Ausbilders anzunehmen und nachzuvollziehen, sowie Lernziele zu erreichen, indem er seine kognitiven (geistigen) und praktischen Fahigkeiten anwendet und kontinuierlich weiterentwickelt. Unter oben genannten Schlusselqualifikationen versteht man Fahigkeiten und Kenntnisse, die berufsubergreifend und langerfristig bedeutsam sind. Sie koennen den Menschen befahigen, Aufgaben auch bei geandertem technischem Umfeld selbstandig zu loesen. Deshalb ist es eine Notwendigkeit, Schlussel-Qualifikationen in der Berufsausbildung verstarkt zu foerdern. Zu den Fahigkeiten und Fertigkeiten, die beim Auszubildenden zumindest ansatzweise vorhanden sein sollten, und die wahrend der Ausbildung unbedingt und fortwahrend gefoerdert und weiterentwickelt werden sollten zahlen: - die Fachkompetenz (das Wissen), z.B.: - Allgemeinbildung - Logisches Denken - Vorstellungsvermoegen - Auffassungsgabe - Lernfahigkeit - die Methodenkompetenz (die praktischen Fertigkeiten), z.B.: - Geschicklichkeit (Umgang mit Material, Werkzeugen, Maschinen, …) - Genauigkeit - Sorgfalt - Schnelligkeit - die Sozialkompetenz (das soziale Verhalten), z.B.: - Teamfahigkeit - Selbstandigkeit - Zuverlassigkeit - Handlungsfahigkeit - Punktlichkeit Das Vorhandensein bzw. die Entfaltung dieser Qualifikationen ist unabdingbare Voraussetzung fur eine erfolgreiche Lehrunterwei
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Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2003 im Fachbereich AdA Handwerk / Produktion / Gewerbe - Maurer, Strassenbauer, Steinmetze, Note: 2, Veranstaltung: Ausbildereignungsprufung, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits bei der Einstellung eines Lehrlings sollte der ausbildende Betrieb darauf achten, dass bei der betreffenden Person gewisse Grundvoraussetzungen gegeben und sogenannte Schlusselqualifikationen in der Anlage vorhanden sind. Dies ist Voraussetzung dafur, dass der Auszubildende spater in der Lage und auch bereit dazu ist, Lernprozesse zu durchlaufen und aktiv mitzugestalten, Hinweise und Ratschlage des Ausbilders anzunehmen und nachzuvollziehen, sowie Lernziele zu erreichen, indem er seine kognitiven (geistigen) und praktischen Fahigkeiten anwendet und kontinuierlich weiterentwickelt. Unter oben genannten Schlusselqualifikationen versteht man Fahigkeiten und Kenntnisse, die berufsubergreifend und langerfristig bedeutsam sind. Sie koennen den Menschen befahigen, Aufgaben auch bei geandertem technischem Umfeld selbstandig zu loesen. Deshalb ist es eine Notwendigkeit, Schlussel-Qualifikationen in der Berufsausbildung verstarkt zu foerdern. Zu den Fahigkeiten und Fertigkeiten, die beim Auszubildenden zumindest ansatzweise vorhanden sein sollten, und die wahrend der Ausbildung unbedingt und fortwahrend gefoerdert und weiterentwickelt werden sollten zahlen: - die Fachkompetenz (das Wissen), z.B.: - Allgemeinbildung - Logisches Denken - Vorstellungsvermoegen - Auffassungsgabe - Lernfahigkeit - die Methodenkompetenz (die praktischen Fertigkeiten), z.B.: - Geschicklichkeit (Umgang mit Material, Werkzeugen, Maschinen, …) - Genauigkeit - Sorgfalt - Schnelligkeit - die Sozialkompetenz (das soziale Verhalten), z.B.: - Teamfahigkeit - Selbstandigkeit - Zuverlassigkeit - Handlungsfahigkeit - Punktlichkeit Das Vorhandensein bzw. die Entfaltung dieser Qualifikationen ist unabdingbare Voraussetzung fur eine erfolgreiche Lehrunterwei