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Sammelband aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / VerwaltungsR, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermoegensabschoepfung vom 13. April 2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22, S. 872 ff.), das am 01.07.2017 in Kraft getreten ist, lasst durchaus Raum fur die Praventive Gewinnabschoepfung ( PraGe ): Mit der Einfuhrung dieses neuen Abschoepfungsinstruments verfolgt die Bunderegierung das Ziel, der organisierten Kriminalitat und dem Terrorismus die finanziellen Ressourcen zu entziehen - folglich: wirksame Bekampfung schwerer Kriminalitat. Die in Betracht kommenden Straftaten sind in 76a Abs. 4 StGB (Selbstandige Einziehung) abschliessend aufgefuhrt. Dieser Katalog an rechtswidrigen Taten war bisher fur die Praventive Gewinnabschoepfung - also die praventiv-polizeiliche Sicherstellung von Gegenstanden und Bargeld - nicht besonders relevant und ist es auch mit der Reform der strafrechtlichen Vermoegensabschoepfung weiterhin nicht. Der blosse Verdacht der illegalen Herkunft des Gegenstandes reicht nicht fur dessen Einziehung aus und die Einziehung von Vermoegensgegenstanden ist erst im Gerichtsstadium moeglich. Auch kann die Staatsanwaltschaft von dem Antrag auf selbstandige Einziehung absehen, wenn das Erlangte nur einen geringen Wert hat oder das Verfahren einen unangemessenen Aufwand erfordern wurde. Unter Berucksichtigung dieser Anhaltspunkte zur strafrechtlichen Vermoegensabschoepfung sind weiterhin Verfahren der Praventiven Gewinnabschoepfung denkbar. Es gibt inzwischen Vorschlage, wie die praventive Sicherstellung von Buchgeld im Muster-Entwurf eines Polizeigesetzes normiert werden kann. Interessant sind zwei VG-Entscheidungen zum Kulturguterschutz ( Raubgrabungen ) aus den Jahren 2018 und 2020. Eingefugt wurde VI. Sicherstellung von Sachen durch die Bundespolizei nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG) . Hingewiesen wird auf PraGe-Verfahren durch Polizeidienststellen in Nordrhein-Westfalen nach dem 01.07
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Sammelband aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / VerwaltungsR, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermoegensabschoepfung vom 13. April 2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22, S. 872 ff.), das am 01.07.2017 in Kraft getreten ist, lasst durchaus Raum fur die Praventive Gewinnabschoepfung ( PraGe ): Mit der Einfuhrung dieses neuen Abschoepfungsinstruments verfolgt die Bunderegierung das Ziel, der organisierten Kriminalitat und dem Terrorismus die finanziellen Ressourcen zu entziehen - folglich: wirksame Bekampfung schwerer Kriminalitat. Die in Betracht kommenden Straftaten sind in 76a Abs. 4 StGB (Selbstandige Einziehung) abschliessend aufgefuhrt. Dieser Katalog an rechtswidrigen Taten war bisher fur die Praventive Gewinnabschoepfung - also die praventiv-polizeiliche Sicherstellung von Gegenstanden und Bargeld - nicht besonders relevant und ist es auch mit der Reform der strafrechtlichen Vermoegensabschoepfung weiterhin nicht. Der blosse Verdacht der illegalen Herkunft des Gegenstandes reicht nicht fur dessen Einziehung aus und die Einziehung von Vermoegensgegenstanden ist erst im Gerichtsstadium moeglich. Auch kann die Staatsanwaltschaft von dem Antrag auf selbstandige Einziehung absehen, wenn das Erlangte nur einen geringen Wert hat oder das Verfahren einen unangemessenen Aufwand erfordern wurde. Unter Berucksichtigung dieser Anhaltspunkte zur strafrechtlichen Vermoegensabschoepfung sind weiterhin Verfahren der Praventiven Gewinnabschoepfung denkbar. Es gibt inzwischen Vorschlage, wie die praventive Sicherstellung von Buchgeld im Muster-Entwurf eines Polizeigesetzes normiert werden kann. Interessant sind zwei VG-Entscheidungen zum Kulturguterschutz ( Raubgrabungen ) aus den Jahren 2018 und 2020. Eingefugt wurde VI. Sicherstellung von Sachen durch die Bundespolizei nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG) . Hingewiesen wird auf PraGe-Verfahren durch Polizeidienststellen in Nordrhein-Westfalen nach dem 01.07