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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Germanistik - AEltere Deutsche Literatur, Mediavistik, Note: 2,0, Universitat zu Koeln (Institut fur deutsche Sprache und Literatur), Veranstaltung: Hoefische Reprasentation, Sprache: Deutsch, Abstract: Reprasentation ist in der hoch- und spatmittelalterlichen Gesellschaft stets von der OEffentlichkeit abhangig. Dabei kann diese Groesse sich von Fall zu Fall unterschiedlich auswirken. In den Schilderungen einer gescheiterten Reprasentation wird haufig auf das Problem der OEffentlichkeit hingewiesen. Die Unzulanglichkeit des Reprasentanten kann vor einem reprasentativen Publikum offenbar werden, oder ein Sachverhalt zeigt sich in einem anderen Licht, nachdem OEffentlichkeit hergestellt wurde. Dass OEffentlichkeit als problematisch angesehen wurde, kann man Furstenspiegeln entnehmen, die den Herrschern raten eine allzu grosse Nahe zu ihrem Publikum zu vermeiden. Fur die Anfalligkeit der Reprasentation in der Praxis und auch im Bewusstsein der Zeitgenossen spricht, dass gleichermassen uber Falle illegitimer wie auch legitimer, aber dennoch scheiternder Reprasentationsversuche berichtet wird. Wenn ein illegitimer Wunsch nach Reprasentation zum Scheitern fuhrt, macht das die Defizienz des Scheiternden deutlich. Der Rechtsanspruch ist in solchen Fallen unbegrundet und Kennzeichen religioeser und weltlicher ‘superbia’. Aber auch das Festhalten an einer dem Status des Protagonisten angemessenen Norm oder deren UEbertreibung koennen desastroes enden.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Germanistik - AEltere Deutsche Literatur, Mediavistik, Note: 2,0, Universitat zu Koeln (Institut fur deutsche Sprache und Literatur), Veranstaltung: Hoefische Reprasentation, Sprache: Deutsch, Abstract: Reprasentation ist in der hoch- und spatmittelalterlichen Gesellschaft stets von der OEffentlichkeit abhangig. Dabei kann diese Groesse sich von Fall zu Fall unterschiedlich auswirken. In den Schilderungen einer gescheiterten Reprasentation wird haufig auf das Problem der OEffentlichkeit hingewiesen. Die Unzulanglichkeit des Reprasentanten kann vor einem reprasentativen Publikum offenbar werden, oder ein Sachverhalt zeigt sich in einem anderen Licht, nachdem OEffentlichkeit hergestellt wurde. Dass OEffentlichkeit als problematisch angesehen wurde, kann man Furstenspiegeln entnehmen, die den Herrschern raten eine allzu grosse Nahe zu ihrem Publikum zu vermeiden. Fur die Anfalligkeit der Reprasentation in der Praxis und auch im Bewusstsein der Zeitgenossen spricht, dass gleichermassen uber Falle illegitimer wie auch legitimer, aber dennoch scheiternder Reprasentationsversuche berichtet wird. Wenn ein illegitimer Wunsch nach Reprasentation zum Scheitern fuhrt, macht das die Defizienz des Scheiternden deutlich. Der Rechtsanspruch ist in solchen Fallen unbegrundet und Kennzeichen religioeser und weltlicher ‘superbia’. Aber auch das Festhalten an einer dem Status des Protagonisten angemessenen Norm oder deren UEbertreibung koennen desastroes enden.