RAF-Terrorismus Im Deutschen Herbst. Die Politik Des Bundeskanzlers Helmut Schmidt Und Seiner Regierung

Stefanie Gentner

RAF-Terrorismus Im  Deutschen Herbst.  Die Politik Des Bundeskanzlers Helmut Schmidt Und Seiner Regierung
Format
Paperback
Publisher
Grin Publishing
Country
Germany
Published
25 March 2008
Pages
48
ISBN
9783638924986

RAF-Terrorismus Im Deutschen Herbst. Die Politik Des Bundeskanzlers Helmut Schmidt Und Seiner Regierung

Stefanie Gentner

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Historisches, Note: 2, Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen (Geschwister-Scholl-Institut fur Politische Wissenschaft), 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Um den Regierungsstil und die Art der Amtsfuhrung eines Bundeskanzlers, und deren Auswirkungen auf Entscheidungsprozesse in der Politik reflektieren und beurteilen zu konnen, mussen zunachst die eigentlichen Kompetenzen und die Stellung des Bundeskanzlers dargestellt werden. Hier ist festzustellen, dass die Rolle des Kanzlers als herausragend angesehen wird. Zentrale Grundlage fur die weit reichenden Kompetenzen des Bundeskanzlers ergeben sich aus dem so genannten Kanzlerprinzip. Nach Art. 65 GG hat der Kanzler die Richtlinienkompetenz, das heit, gegenuber dem Kabinett bestimmt (er) die Richtlinien der Politik und tragt dafur die Verantwortung . Dem gesamten Bundestag gegenuber ist er fur die Regierungsarbeit verantwortlich. Dabei kommt ihm nach Art. 65 Abs. 1 Satz 4 GG die Leitungskompetenz uber die Geschafte zu. Nach 1 Abs. 2 GOBReg hat er die Pflicht und das Recht, auf die Durchfuhrung der Richtlinien zu achten. Auerdem ernennt der Bundesprasident entsprechend dem Kabinettsbildungsrecht auf Vorschlag des Bundeskanzlers die Bundesminister (Art. 64 Abs. 1 GG), deren Amter nach Art. 69 Abs. 2 GG an das des Bundeskanzlers gebunden sind. Zu betonen ist, dass jeder Minister im Rahmen der Richtlinie des Bundeskanzlers entsprechend dem Ressortprinzip fur sein Ministerium verantwortlich ist, das besagt Art. 65 Abs. 1 Satz 2 GG. Der Bundeskanzler kann hier nicht ohne weiteres in einzelnen Sachfragen eingreifen. Das Kollegialprinzip grenzt nach Art. 65 Abs. 1 Satz 3 GG die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers zudem noch ein, indem es vorgibt, dass bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern die Bundesregierung als Kollegium entscheidet. Hier finden sich somit Handelsbefugnisse und Kompetenzen fur

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