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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,0, Georg-August-Universitat Goettingen (Seminar fur Mittlere und Neuere Geschichte), Veranstaltung: Die Stadt in der Fruhen Neuzeit, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Zu Beginn der Neuzeit ist eine umfassende Regulierungstatigkeit der Obrigkeiten zu beobachten. Als Anlass fur den massenhaften Erlass vielfaltiger Ordnungen in den Bereichen Verwaltung, Wirtschafts- und Sozialpolitik werden gemeinhin tiefgreifende soziale Veranderungen, ausgeloest durch Bevoelkerungswachstum und zunehmende soziale Mobilitat, gesehen. Die damit einhergehende Lockerung der Standegesellschaft, also eine Veranderung der bestehenden Gesellschaftsordnung, wurde als bedrohlich empfunden. Es entstand das Bedurfnis fur gute Policey zu sorgen, also den Zustand einer funktionierenden Ordnung innerhalb einer Gesellschaft herzustellen und fur das Wohl ihrer Burger zu sorgen. Die zu diesem Zwecke erlassenen Ordnungen betreffen fast alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und verfolgen das Ziel, als positiv bewertertete Zustande zu erhalten und Missstanden abzuhelfen. Ein Teilgebiet der Policeygesetzgebung ist das der Armen- bzw. Fursorgeordnungen. Dieser Typ der Policeyordnungen ist ein weit verbreiteter. Bestreben aller Armenordnungen ist es, Personengruppen zu definieren, die unterstutzungsberechtigt sind, Kriterien zu entwickeln, die Personen unterstutzungsberechtigt machen, deren Unterstutzung zu sichern und Personen, die diese nicht erfullen, davon auszuschliessen bzw. sie ganz aus dem jeweiligen Gemeinwesen fernzuhalten. Diese Arbeit gibt in einem ersten Schritt einen allgemeinen UEberblick uber die Entwicklung der Armenfursorge ab dem ausgehenden Mittelalter und versucht in ihrem zweiten Teil diese Entwicklung an der Armengesetzgebung der Stadt Hildesheim nachzuvollziehen.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,0, Georg-August-Universitat Goettingen (Seminar fur Mittlere und Neuere Geschichte), Veranstaltung: Die Stadt in der Fruhen Neuzeit, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Zu Beginn der Neuzeit ist eine umfassende Regulierungstatigkeit der Obrigkeiten zu beobachten. Als Anlass fur den massenhaften Erlass vielfaltiger Ordnungen in den Bereichen Verwaltung, Wirtschafts- und Sozialpolitik werden gemeinhin tiefgreifende soziale Veranderungen, ausgeloest durch Bevoelkerungswachstum und zunehmende soziale Mobilitat, gesehen. Die damit einhergehende Lockerung der Standegesellschaft, also eine Veranderung der bestehenden Gesellschaftsordnung, wurde als bedrohlich empfunden. Es entstand das Bedurfnis fur gute Policey zu sorgen, also den Zustand einer funktionierenden Ordnung innerhalb einer Gesellschaft herzustellen und fur das Wohl ihrer Burger zu sorgen. Die zu diesem Zwecke erlassenen Ordnungen betreffen fast alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und verfolgen das Ziel, als positiv bewertertete Zustande zu erhalten und Missstanden abzuhelfen. Ein Teilgebiet der Policeygesetzgebung ist das der Armen- bzw. Fursorgeordnungen. Dieser Typ der Policeyordnungen ist ein weit verbreiteter. Bestreben aller Armenordnungen ist es, Personengruppen zu definieren, die unterstutzungsberechtigt sind, Kriterien zu entwickeln, die Personen unterstutzungsberechtigt machen, deren Unterstutzung zu sichern und Personen, die diese nicht erfullen, davon auszuschliessen bzw. sie ganz aus dem jeweiligen Gemeinwesen fernzuhalten. Diese Arbeit gibt in einem ersten Schritt einen allgemeinen UEberblick uber die Entwicklung der Armenfursorge ab dem ausgehenden Mittelalter und versucht in ihrem zweiten Teil diese Entwicklung an der Armengesetzgebung der Stadt Hildesheim nachzuvollziehen.