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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 12 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main (Strafrecht), Veranstaltung: Seminar zum Stalking, 31 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon seit mehreren Jahren beschaftigt die Strafverfolgungsbehoerden ein bedeutendes kriminologisches Phanomen: Das Stalking. Hierunter wird das systematische, zielgerichtete Nachstellen und das Verfolgen des Opfers gegen dessen ausdrucklichen Willen verstanden . Stalking ist jedoch keineswegs ein neues Phanomen. Eine Neuerung kann in der neu aufgekommenen rechtspolitischen Aufmerksamkeit gesehen werden, denn Stalking selbst ist bereits nunmehr seit 20 Jahren verstarkt im Bewusstsein der Menschen . Ende der 1980er Jahre begannen sich bezuglich des Stalkings in den Landern USA, Kanada, Grossbritannien und Australien zunehmend soziale und rechtliche Probleme zu entwickeln . Im Jahr 1990 wurde das erste Stalking-Bekampfungsgesetzt in Kalifornien geschaffen. Der Schaffung dieses Gesetzes ging jedoch zunachst ein tragischer Todesfall einer Schauspielerin voraus. Es wurde festgestellt, dass der Tater das Opfer einen sehr langen Zeitraum, bevor er dazu uber ging sie zu toeten, Stalkinghandlungen begangen hatte. Durch die, unter anderem aus dieser Tat, resultierende Aufmerksamkeit fur das neue Phanomen und die Skandalisierung von Stalkinghandlungen, die in einem Toetungsdelikt endeten, wurde das Gesetz befoerdert. Solche Delikte waren vermutlich durch die Moeglichkeiten von Sanktionen durch eine bereits existierende Strafnorm vermeidbar gewesen. Meine Ausarbeitung stellt im Folgenden dar, welche Schwierigkeiten sich aus dem nun auch in Deutschland eingefuhrten Stalkingparagraphen 238 StGB bezuglich des Anwendungsbereichs und der Dogmatik ergeben koennen. Ich werde zunachst in Teil B meines Textes kurz die Entwicklung der Stalking-Gesetzgebung in Deutschland ansprechen. Danach werde ich vom Begriff des Stalkings (II.), uber die bi
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 12 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main (Strafrecht), Veranstaltung: Seminar zum Stalking, 31 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon seit mehreren Jahren beschaftigt die Strafverfolgungsbehoerden ein bedeutendes kriminologisches Phanomen: Das Stalking. Hierunter wird das systematische, zielgerichtete Nachstellen und das Verfolgen des Opfers gegen dessen ausdrucklichen Willen verstanden . Stalking ist jedoch keineswegs ein neues Phanomen. Eine Neuerung kann in der neu aufgekommenen rechtspolitischen Aufmerksamkeit gesehen werden, denn Stalking selbst ist bereits nunmehr seit 20 Jahren verstarkt im Bewusstsein der Menschen . Ende der 1980er Jahre begannen sich bezuglich des Stalkings in den Landern USA, Kanada, Grossbritannien und Australien zunehmend soziale und rechtliche Probleme zu entwickeln . Im Jahr 1990 wurde das erste Stalking-Bekampfungsgesetzt in Kalifornien geschaffen. Der Schaffung dieses Gesetzes ging jedoch zunachst ein tragischer Todesfall einer Schauspielerin voraus. Es wurde festgestellt, dass der Tater das Opfer einen sehr langen Zeitraum, bevor er dazu uber ging sie zu toeten, Stalkinghandlungen begangen hatte. Durch die, unter anderem aus dieser Tat, resultierende Aufmerksamkeit fur das neue Phanomen und die Skandalisierung von Stalkinghandlungen, die in einem Toetungsdelikt endeten, wurde das Gesetz befoerdert. Solche Delikte waren vermutlich durch die Moeglichkeiten von Sanktionen durch eine bereits existierende Strafnorm vermeidbar gewesen. Meine Ausarbeitung stellt im Folgenden dar, welche Schwierigkeiten sich aus dem nun auch in Deutschland eingefuhrten Stalkingparagraphen 238 StGB bezuglich des Anwendungsbereichs und der Dogmatik ergeben koennen. Ich werde zunachst in Teil B meines Textes kurz die Entwicklung der Stalking-Gesetzgebung in Deutschland ansprechen. Danach werde ich vom Begriff des Stalkings (II.), uber die bi