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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Rheinisch-Westfalische Technische Hochschule Aachen, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon ein altes Sprichwort besagt: Nichts ist so sicher wie der Tod und die Steuer! Dementsprechend hat der Fiskus eine Vielzahl von Vorschriften erlassen, um zu gewahrleisten, dass sich moeglichst niemand ungerechtfertigter Weise der Besteuerung entzieht. Die Besteuerung richtet sich hierbei nach der wirtschaftlichen Leistungsfahigkeit. Um bei Unternehmen Aussagen uber die wirtschaftliche Leistungsfahigkeit und damit uber die steuerliche Belastbarkeit treffen zu koennen, ist es wichtig, den tatsachlich erwirtschafteten Gewinn zu kennen. Dieser soll mit Hilfe der Steuerbilanz erkennbar gemacht werden. Aufgrund des Massgeblichkeitsprinzips darf die Steuerbilanz aber nicht unabhangig von der Handelsbilanz erstellt werden. Denn fur den Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva gelten auch in der Steuerbilanz die handelsrechtlichen Grundsatze ordnungsgemasser Buchfuhrung - sofern das Steuergesetz keine eigenen Vorschriften enthalt. Eigene Vorschriften enthalt das EStG u.a. hinsichtlich der Frage wie, also nach welchen Massstaben, Wirtschaftsguter bewertet werden mussen, um ein Unternehmen realitatsnah besteuern zu koennen. Diese Massstabe sind die Wertmassstabe der Steuerbilanz. Wie anhand dieser Wertmassstabe die Wirtschaftsguter bewertet werden und welche Probleme dabei entstehen koennen, soll im Nachfolgenden geklart werden.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Rheinisch-Westfalische Technische Hochschule Aachen, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon ein altes Sprichwort besagt: Nichts ist so sicher wie der Tod und die Steuer! Dementsprechend hat der Fiskus eine Vielzahl von Vorschriften erlassen, um zu gewahrleisten, dass sich moeglichst niemand ungerechtfertigter Weise der Besteuerung entzieht. Die Besteuerung richtet sich hierbei nach der wirtschaftlichen Leistungsfahigkeit. Um bei Unternehmen Aussagen uber die wirtschaftliche Leistungsfahigkeit und damit uber die steuerliche Belastbarkeit treffen zu koennen, ist es wichtig, den tatsachlich erwirtschafteten Gewinn zu kennen. Dieser soll mit Hilfe der Steuerbilanz erkennbar gemacht werden. Aufgrund des Massgeblichkeitsprinzips darf die Steuerbilanz aber nicht unabhangig von der Handelsbilanz erstellt werden. Denn fur den Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva gelten auch in der Steuerbilanz die handelsrechtlichen Grundsatze ordnungsgemasser Buchfuhrung - sofern das Steuergesetz keine eigenen Vorschriften enthalt. Eigene Vorschriften enthalt das EStG u.a. hinsichtlich der Frage wie, also nach welchen Massstaben, Wirtschaftsguter bewertet werden mussen, um ein Unternehmen realitatsnah besteuern zu koennen. Diese Massstabe sind die Wertmassstabe der Steuerbilanz. Wie anhand dieser Wertmassstabe die Wirtschaftsguter bewertet werden und welche Probleme dabei entstehen koennen, soll im Nachfolgenden geklart werden.