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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Universitat Bayreuth (FB Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Besteuerung von Non-Profit-Organisationen, 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechtsform der Stiftung weisst im gesellschaftlichen Leben eine jahrtausendlange Geschichte auf. Bereits im Alten AEgypten gab es Stiftungen in Form von Totenkultstiftungen. Die alteste noch bestehende deutsche Stiftung ist die um 917 gegrundete Burgerspitalstiftung in Wemding. Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Rechtsform der Stiftung mit seinen verschiedenen Auspragungen darzustellen und die gesetzlichen Regeln fur die Rechnungslegung von Stiftungen zu erlautern. Im ersten Teil der Arbeit wird der Begriff der Stiftung erklart, um dann im zweiten Teil die unterschiedlichen Rechtsformen der rechtsfahigen und nichtsrechtsfahigen Stiftungen gegeneinander abzugrenzen. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf der rechtsfahigen Stiftung des burgerlichen Rechts, da sie mit weitem Abstand den groessten Anteil der in Deutschland bestehenden rechtsfahigen Stiftungen ausmacht. Auf Sonderformen wie Familienstiftungen oder kirchliche Stiftungen wird nur am Rande eingegangen, da diese nicht fur die Allgemeinheit von Bedeutung sind oder vom Kirchenrecht bestimmt sind. Im letzten Teil soll dann die Gesetzeslage zur Rechnungslegung bei Stiftungen aufgezeigt werden. Da es in der Bundesrepublik Deutschland kein einheitliches Stiftungsgesetz gibt, beschrankt sich diese Arbeit auf die Gesetzgebung im Freistaat Bayern.
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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Universitat Bayreuth (FB Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Besteuerung von Non-Profit-Organisationen, 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechtsform der Stiftung weisst im gesellschaftlichen Leben eine jahrtausendlange Geschichte auf. Bereits im Alten AEgypten gab es Stiftungen in Form von Totenkultstiftungen. Die alteste noch bestehende deutsche Stiftung ist die um 917 gegrundete Burgerspitalstiftung in Wemding. Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Rechtsform der Stiftung mit seinen verschiedenen Auspragungen darzustellen und die gesetzlichen Regeln fur die Rechnungslegung von Stiftungen zu erlautern. Im ersten Teil der Arbeit wird der Begriff der Stiftung erklart, um dann im zweiten Teil die unterschiedlichen Rechtsformen der rechtsfahigen und nichtsrechtsfahigen Stiftungen gegeneinander abzugrenzen. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf der rechtsfahigen Stiftung des burgerlichen Rechts, da sie mit weitem Abstand den groessten Anteil der in Deutschland bestehenden rechtsfahigen Stiftungen ausmacht. Auf Sonderformen wie Familienstiftungen oder kirchliche Stiftungen wird nur am Rande eingegangen, da diese nicht fur die Allgemeinheit von Bedeutung sind oder vom Kirchenrecht bestimmt sind. Im letzten Teil soll dann die Gesetzeslage zur Rechnungslegung bei Stiftungen aufgezeigt werden. Da es in der Bundesrepublik Deutschland kein einheitliches Stiftungsgesetz gibt, beschrankt sich diese Arbeit auf die Gesetzgebung im Freistaat Bayern.