Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universitat Bonn (Institut fur Offentliches Recht), Veranstaltung: Seminar zum Energie- und Telekommunikationsrecht, 49 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der grundlegenden Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07.07.2005 wurde das bis dato bestehende System des verhandelten zugunsten eines zumindest teilweise regulierten Netzzugangs abgeschafft . Auf der Basis der europaischen Binnenmarktrichtlinien fur die Elektrizitats- und die Gaswirtschaft wurde mit der Bundesagentur fur Elektrizitat, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn ein mit umfangreichen ex ante-Regulierungskompetenzen ausgestatteter Regulierer geschaffen. Nach 1 EnWG ist das Zielpentagon des Gesetzes gerichtet auf Sicherheit, Preisgunstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit, Effizienz und Umweltvertraglichkeit . Dieser Zielkanon soll unter anderem durch eine behordliche Zugangs- und Entgeltregulierung, sowie eine klare Missbrauchsaufsicht gewahrleistet werden . Die Regulierung soll zudem effektiv und transparent erfolgen . Im Rahmen der Novellierung des EnWG ubernahm der Gesetzgeber zu diesem Zweck fur die Handlungsform der Bundesnetzagentur bei der Entgeltregulierung die in Art. 23 Abs. 2 EltRL und Art. 25 Abs. 2 GasRL angefuhrten Instrumente Genehmigung und Festlegung. Insbesondere die Festlegung war dem deutschen Verwaltungsrecht bis dato nicht bekannt, weswegen sich die Frage nach der konkreten Einordnung dieser Handlungsform in die Systematik des deutschen Rechts im Rahmen der vorliegenden Arbeit stellt. In der Begrundung des Entwurfs zum Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts, das der EnWG-Novelle zugrunde liegt, hat der Gesetzgeber ausgefuhrt, dass vor dem Hintergrund der Vielzahl der Netzbetreiber in Deutschland das Instrument der Festlegung am ehesten
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universitat Bonn (Institut fur Offentliches Recht), Veranstaltung: Seminar zum Energie- und Telekommunikationsrecht, 49 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der grundlegenden Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07.07.2005 wurde das bis dato bestehende System des verhandelten zugunsten eines zumindest teilweise regulierten Netzzugangs abgeschafft . Auf der Basis der europaischen Binnenmarktrichtlinien fur die Elektrizitats- und die Gaswirtschaft wurde mit der Bundesagentur fur Elektrizitat, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn ein mit umfangreichen ex ante-Regulierungskompetenzen ausgestatteter Regulierer geschaffen. Nach 1 EnWG ist das Zielpentagon des Gesetzes gerichtet auf Sicherheit, Preisgunstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit, Effizienz und Umweltvertraglichkeit . Dieser Zielkanon soll unter anderem durch eine behordliche Zugangs- und Entgeltregulierung, sowie eine klare Missbrauchsaufsicht gewahrleistet werden . Die Regulierung soll zudem effektiv und transparent erfolgen . Im Rahmen der Novellierung des EnWG ubernahm der Gesetzgeber zu diesem Zweck fur die Handlungsform der Bundesnetzagentur bei der Entgeltregulierung die in Art. 23 Abs. 2 EltRL und Art. 25 Abs. 2 GasRL angefuhrten Instrumente Genehmigung und Festlegung. Insbesondere die Festlegung war dem deutschen Verwaltungsrecht bis dato nicht bekannt, weswegen sich die Frage nach der konkreten Einordnung dieser Handlungsform in die Systematik des deutschen Rechts im Rahmen der vorliegenden Arbeit stellt. In der Begrundung des Entwurfs zum Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts, das der EnWG-Novelle zugrunde liegt, hat der Gesetzgeber ausgefuhrt, dass vor dem Hintergrund der Vielzahl der Netzbetreiber in Deutschland das Instrument der Festlegung am ehesten