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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,0, Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbuttel; Standort Braunschweig, Veranstaltung: Institutionen im Gesundheitswesen, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Unser Sozialstaat hat viele Starken. Eine der wichtigsten ist die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen. Bereits bei der Grundung der Sozialversicherungen in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts wurde die Selbstverwaltung als Organisationsprinzip festgelegt. Damals wie heute stand die Idee dahinter, durch eine dezentrale Verwaltung der Versicherungstrager die Verantwortung und Steuerung in die Hande derjenigen zu legen, die durch das umfangreiche Sicherungssystem geschutzt werden sollen. Dies sind zum einen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gegen die Wechselfalle des Lebens abgesichert werden und zum anderen die Arbeitgeber, die auf der Grundlage sozialen Friedens Planungssicherheit erhalten. Entsprechend wird die Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland nicht durch eine allgemeine staatliche oder kommunale Verwaltung ausgefuhrt, sondern von eigenstandigen Verwaltungen mit besonderem Charakter und einer eigenen Rechtspersonlichkeit. Wesentliche Kennzeichen sind die Unabhangigkeit gegenuber staatlichen Behorden und die Einbindung der Beitragszahlerinnen und -zahler in den Verwaltungs- und Entscheidungsprozess. Das Organisationsprinzip der sozialen Selbstverwaltung beruht, wie auch die Mitbestimmung, die Vermogensbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Tarifautonomie, auf dem Prinzip der sozialen Partnerschaft. Der demokratische Gedanke der Regierung durch die Regierten bildet die Grundlage fur die Einbeziehung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern in die Verwaltungstatigkeit der Sozialversicherungstrager. Ihre Lebenserfahrungen und Verbindungen zu den verschiedenen Bevolkerungsgruppen sollen in die Entscheidungen uber die soziale Sicherheit einfliee
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,0, Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbuttel; Standort Braunschweig, Veranstaltung: Institutionen im Gesundheitswesen, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Unser Sozialstaat hat viele Starken. Eine der wichtigsten ist die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen. Bereits bei der Grundung der Sozialversicherungen in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts wurde die Selbstverwaltung als Organisationsprinzip festgelegt. Damals wie heute stand die Idee dahinter, durch eine dezentrale Verwaltung der Versicherungstrager die Verantwortung und Steuerung in die Hande derjenigen zu legen, die durch das umfangreiche Sicherungssystem geschutzt werden sollen. Dies sind zum einen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gegen die Wechselfalle des Lebens abgesichert werden und zum anderen die Arbeitgeber, die auf der Grundlage sozialen Friedens Planungssicherheit erhalten. Entsprechend wird die Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland nicht durch eine allgemeine staatliche oder kommunale Verwaltung ausgefuhrt, sondern von eigenstandigen Verwaltungen mit besonderem Charakter und einer eigenen Rechtspersonlichkeit. Wesentliche Kennzeichen sind die Unabhangigkeit gegenuber staatlichen Behorden und die Einbindung der Beitragszahlerinnen und -zahler in den Verwaltungs- und Entscheidungsprozess. Das Organisationsprinzip der sozialen Selbstverwaltung beruht, wie auch die Mitbestimmung, die Vermogensbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Tarifautonomie, auf dem Prinzip der sozialen Partnerschaft. Der demokratische Gedanke der Regierung durch die Regierten bildet die Grundlage fur die Einbeziehung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern in die Verwaltungstatigkeit der Sozialversicherungstrager. Ihre Lebenserfahrungen und Verbindungen zu den verschiedenen Bevolkerungsgruppen sollen in die Entscheidungen uber die soziale Sicherheit einfliee