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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 2,5, Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen, 38 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der erste ‘Karolinger’ Karl Martell 1, der immerhin die Voraussetzungen fur die gewaltige Expansion des frankischen Reiches unter seinem Enkel Karl dem Grossen schuf2, ist seit jeher in der Legitimitat seines Herrschaftsanspruches mit dem Makel eines Sohnes zweifelhafter oder unklarer Herkunft behaftet gewesen. Die Einordnung Karl Martells als politischer Abenteurer ohne eigentlichen Rechtstitel auf die Nachfolge seines Vaters , getroffen von Eugen Ewig 19533, erscheint aus der Sicht der heutigen Forschung in ihrer Bestimmtheit aber als zumindest fragwurdig. Bis in die 1930er Jahre herrschte in der Forschung weitgehender Konsens daruber, dass Karl ein legitimer Sohn Pippins des Mittleren war4. Erst durch die Arbeiten von Herbert Meyer5 und der Anerkennung der sogenannten ‘Friedelehe’ als Rechtsinstitut erfolgte eine Neubewertung der rechtlichen Stellung Karls, und zwar dahingehend, dass er ein illegitimer Sohn Pippins ohne fundierte Erb- und Herrschaftsanspruche gewesen sei6. Seine Mutter Chalpaida wird in diesem Kontext verstarkt von der Ehefrau in die Nahe einer blossen Konkubine Pippins geruckt7. Diese Anschauung und insbesondere der Begriff der ‘Friedelehe’ sehen sich in jungster Zeit vermehrt fundamentaler Kritik ausgesetzt. Die Quellen aus der Zeit Karl Martells sind nicht nur ausserst begrenzt8, sondern auch durch Widerspruche 9 und teilweise tendenzioese Motivationen10 gekennzeichnet. Hier ist somit eine ausserst genaue Quellenkritik vonnoeten. Die vorliegende Arbeit soll sich mit der rechtlichen Stellung Karl Martells als Sohn und Erbe Pippins des Mittleren beschaftigen. Dazu sollen die Ehe von Karls Mutter Chalpaida mit Pippin und die sich daraus ergebenden Erbanspruche von Karl untersucht werden; in diesem Zusammenhang sollen auch di
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 2,5, Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen, 38 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der erste ‘Karolinger’ Karl Martell 1, der immerhin die Voraussetzungen fur die gewaltige Expansion des frankischen Reiches unter seinem Enkel Karl dem Grossen schuf2, ist seit jeher in der Legitimitat seines Herrschaftsanspruches mit dem Makel eines Sohnes zweifelhafter oder unklarer Herkunft behaftet gewesen. Die Einordnung Karl Martells als politischer Abenteurer ohne eigentlichen Rechtstitel auf die Nachfolge seines Vaters , getroffen von Eugen Ewig 19533, erscheint aus der Sicht der heutigen Forschung in ihrer Bestimmtheit aber als zumindest fragwurdig. Bis in die 1930er Jahre herrschte in der Forschung weitgehender Konsens daruber, dass Karl ein legitimer Sohn Pippins des Mittleren war4. Erst durch die Arbeiten von Herbert Meyer5 und der Anerkennung der sogenannten ‘Friedelehe’ als Rechtsinstitut erfolgte eine Neubewertung der rechtlichen Stellung Karls, und zwar dahingehend, dass er ein illegitimer Sohn Pippins ohne fundierte Erb- und Herrschaftsanspruche gewesen sei6. Seine Mutter Chalpaida wird in diesem Kontext verstarkt von der Ehefrau in die Nahe einer blossen Konkubine Pippins geruckt7. Diese Anschauung und insbesondere der Begriff der ‘Friedelehe’ sehen sich in jungster Zeit vermehrt fundamentaler Kritik ausgesetzt. Die Quellen aus der Zeit Karl Martells sind nicht nur ausserst begrenzt8, sondern auch durch Widerspruche 9 und teilweise tendenzioese Motivationen10 gekennzeichnet. Hier ist somit eine ausserst genaue Quellenkritik vonnoeten. Die vorliegende Arbeit soll sich mit der rechtlichen Stellung Karl Martells als Sohn und Erbe Pippins des Mittleren beschaftigen. Dazu sollen die Ehe von Karls Mutter Chalpaida mit Pippin und die sich daraus ergebenden Erbanspruche von Karl untersucht werden; in diesem Zusammenhang sollen auch di