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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Ludwigshafen am Rhein, Veranstaltung: Wirtschaftsrecht-Seminar, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Inzwischen ist es zulassig, sich fur die Geschaftstatigkeit in eigenem Land auch der Gesellschaftsformen anderer Mitgliedslander der Europaischen Union zu bedienen. In diesem Zusammenhang wurde die englische Limited vor allem auch wegen ihrer Flexibilitat in der Kapitalausstattung zunehmend popular. In England gibt es keine organisatorisch der deutschen GmbH entsprechende Form der Kapitalgesellschaft. Die wirtschaftliche Funktion der GmbH wird hier von den privaten Formen der Aktiengesellschaft (Private limited company) ausgefullt. Teilweise wird verbreitet, dass wenn die Insolvenz durch den Geschaftsfuhrer verschleppt wird, bei der Limited keine persoenliche Haftung und Strafbarkeit bestehe. Tatsachlich darf das deutsche GmbH-Gesetz grundsatzlich nicht auf die englische Limited angewendet werden, was der BGH am 13.03.2005 unter Az. II ZR 5/03 nochmals feststellte und den Fall zuruckwies. Daher greift auch die Insolvenzverschleppung nach 64 GmbHG bei der Limited nicht. Fur diese gilt das englische Gesellschaftsrecht (Companies Act). Die eigentlichen Insolvenzverfahren, die Rechte der Glaubiger und auch die Haftungen der Geschaftsfuhrer in einem europaischen Nachbarstaat unterscheiden sich zum Teil erheblich von der Lage in Deutschland. Nun stellt sich die Frage, welche Haftungsregelungen im Falle der Insolvenzverschleppung durch den Geschaftsfuhrer im englischen Recht gelten. Dies soll in dieser Seminararbeit am Beispiel der deutschen GmbH und englischen Ltd. veranschaulicht werden.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Ludwigshafen am Rhein, Veranstaltung: Wirtschaftsrecht-Seminar, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Inzwischen ist es zulassig, sich fur die Geschaftstatigkeit in eigenem Land auch der Gesellschaftsformen anderer Mitgliedslander der Europaischen Union zu bedienen. In diesem Zusammenhang wurde die englische Limited vor allem auch wegen ihrer Flexibilitat in der Kapitalausstattung zunehmend popular. In England gibt es keine organisatorisch der deutschen GmbH entsprechende Form der Kapitalgesellschaft. Die wirtschaftliche Funktion der GmbH wird hier von den privaten Formen der Aktiengesellschaft (Private limited company) ausgefullt. Teilweise wird verbreitet, dass wenn die Insolvenz durch den Geschaftsfuhrer verschleppt wird, bei der Limited keine persoenliche Haftung und Strafbarkeit bestehe. Tatsachlich darf das deutsche GmbH-Gesetz grundsatzlich nicht auf die englische Limited angewendet werden, was der BGH am 13.03.2005 unter Az. II ZR 5/03 nochmals feststellte und den Fall zuruckwies. Daher greift auch die Insolvenzverschleppung nach 64 GmbHG bei der Limited nicht. Fur diese gilt das englische Gesellschaftsrecht (Companies Act). Die eigentlichen Insolvenzverfahren, die Rechte der Glaubiger und auch die Haftungen der Geschaftsfuhrer in einem europaischen Nachbarstaat unterscheiden sich zum Teil erheblich von der Lage in Deutschland. Nun stellt sich die Frage, welche Haftungsregelungen im Falle der Insolvenzverschleppung durch den Geschaftsfuhrer im englischen Recht gelten. Dies soll in dieser Seminararbeit am Beispiel der deutschen GmbH und englischen Ltd. veranschaulicht werden.