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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 2,0, Hochschule fur Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Veranstaltung: Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Laut Statistik des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2005 in Deutschland 3.518.567 Kriminalfalle aufgeklart und in deren Zusammenhang 2.313.136 Tatverdachtige erfasst. Bei 531.900 Tatverdachtigen handelte es sich um Jugendliche und Heranwachsende. Somit waren beinahe 23% aller Tatverdachtigen des Jahres 2005 zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahren alt und gehoerten zum Klientel der Jugendgerichtshilfe (vgl. Bundeskriminalamt, 2005, S. 74). Die hohe Zahl jugendlicher Straftater sei nach Aussage des Bundeskriminalamtes im Prozess des Normlernens begrundet, hinge mit zentralen Entwicklungsaufgaben des Jugendalters zusammen und sei ein notwendiges Begleitphanomen im Prozess der Entwicklung einer individuellen und sozialen Identitat (vgl. Bundeskriminalamt, 2006, S. 357). Aus diesen Aussagen erschliesst sich die besondere Verantwortung der Arbeit der Jugendgerichtshilfe. Deren Aufgabe ist es, sich mit jugendlichen und heranwachsenden Straftatern auseinander zu setzen, ihre Einsicht im Hinblick auf begangene Straftaten zu wecken sowie durch den Einsatz erzieherischer Massnahmen neue Straftaten zu verhindern. Um dieser Aufgabe optimal gerecht zu werden steht dem Jugendgerichtshelfer ein breit gefachertes Tatigkeitsfeld zur Verfugung, welches ich im Folgenden beleuchte. Auch das Wissen uber die geschichtlichen, organisatorischen und rechtlichen Hintergrunde sind fur die erfolgreiche Tatigkeit der Jugendgerichtshilfe von grundlegender Bedeutung und werden in dieser Arbeit behandelt.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 2,0, Hochschule fur Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Veranstaltung: Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Laut Statistik des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2005 in Deutschland 3.518.567 Kriminalfalle aufgeklart und in deren Zusammenhang 2.313.136 Tatverdachtige erfasst. Bei 531.900 Tatverdachtigen handelte es sich um Jugendliche und Heranwachsende. Somit waren beinahe 23% aller Tatverdachtigen des Jahres 2005 zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahren alt und gehoerten zum Klientel der Jugendgerichtshilfe (vgl. Bundeskriminalamt, 2005, S. 74). Die hohe Zahl jugendlicher Straftater sei nach Aussage des Bundeskriminalamtes im Prozess des Normlernens begrundet, hinge mit zentralen Entwicklungsaufgaben des Jugendalters zusammen und sei ein notwendiges Begleitphanomen im Prozess der Entwicklung einer individuellen und sozialen Identitat (vgl. Bundeskriminalamt, 2006, S. 357). Aus diesen Aussagen erschliesst sich die besondere Verantwortung der Arbeit der Jugendgerichtshilfe. Deren Aufgabe ist es, sich mit jugendlichen und heranwachsenden Straftatern auseinander zu setzen, ihre Einsicht im Hinblick auf begangene Straftaten zu wecken sowie durch den Einsatz erzieherischer Massnahmen neue Straftaten zu verhindern. Um dieser Aufgabe optimal gerecht zu werden steht dem Jugendgerichtshelfer ein breit gefachertes Tatigkeitsfeld zur Verfugung, welches ich im Folgenden beleuchte. Auch das Wissen uber die geschichtlichen, organisatorischen und rechtlichen Hintergrunde sind fur die erfolgreiche Tatigkeit der Jugendgerichtshilfe von grundlegender Bedeutung und werden in dieser Arbeit behandelt.