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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Fruhgeschichte, Antike, Note: 1,0, Humboldt-Universitat zu Berlin, Veranstaltung: Politische Prozesse im klassischen Athen, 37 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Selbstverstandnis wie in der Rezeption der attischen Demokratie spielt das burger-schaftlich organisierte Gerichtswesen eine zentrale Rolle. Die Befugnis jeden Burgers seine Interessen vor Gericht zu vertreten und uber diese, von der Burgerschaft entscheiden zu lassen, war unverzichtbarer Bestandteil des demokratischen Staatsbetriebs. Denn wenn das Volk Herr uber den Stimmstein ist, wird es auch Herr uber den Staat ([Arist.] Ath. pol. 9.1). Der dynamisch anwachsende Bereich des Prozessierens, wie die Angst vor eigennutzigem Missbrauch demokratischer Befugnisse vor Gericht und der damit verbundenen Sorge um die Stabilitat des Gemeinwesens, haben den Begriff des “Sykophanten etabliert. Eine Bezeichnung, die weit uber den Bereich des Gerichtswesens hinausreicht und deren vielfaltige Implikationen es schwer moeglich machen, eine kurze und genaue Definition zu liefern. Im Allgemeinen versteht man unter dem Sykophanten einen Denunzianten oder Verleumder. Im engeren Sinne eine Figur des manischen, spitzfindigen und skrupellosen Anklagers, der aus gewinnsuchtigen Motiven ungerechtfertigte Prozesse anstrengt bzw. androht und durch rhetorisches Geschick, die schwachere Sache zur starkeren macht. In jedem Fall eine durchgangig negativ konnotierte Bezeichnung fur eine Person, die den Interessen der Gemeinschaft zuwider handelt. Im Folgenden soll dem Sinngehalt dieses Begriffs, seiner Verwendung und Bedeutung innerhalb der athenischen Gesellschaft des 5. und 4. Jahrhunderts v. Chr. genauer nachgegangen werden. Dabei verdient seine Herkunft aus der griechischen Komoedie und seine enge Verbindung zum Motiv des Sundenbocks (Pharmakos) besondere Beachtung.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Fruhgeschichte, Antike, Note: 1,0, Humboldt-Universitat zu Berlin, Veranstaltung: Politische Prozesse im klassischen Athen, 37 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Selbstverstandnis wie in der Rezeption der attischen Demokratie spielt das burger-schaftlich organisierte Gerichtswesen eine zentrale Rolle. Die Befugnis jeden Burgers seine Interessen vor Gericht zu vertreten und uber diese, von der Burgerschaft entscheiden zu lassen, war unverzichtbarer Bestandteil des demokratischen Staatsbetriebs. Denn wenn das Volk Herr uber den Stimmstein ist, wird es auch Herr uber den Staat ([Arist.] Ath. pol. 9.1). Der dynamisch anwachsende Bereich des Prozessierens, wie die Angst vor eigennutzigem Missbrauch demokratischer Befugnisse vor Gericht und der damit verbundenen Sorge um die Stabilitat des Gemeinwesens, haben den Begriff des “Sykophanten etabliert. Eine Bezeichnung, die weit uber den Bereich des Gerichtswesens hinausreicht und deren vielfaltige Implikationen es schwer moeglich machen, eine kurze und genaue Definition zu liefern. Im Allgemeinen versteht man unter dem Sykophanten einen Denunzianten oder Verleumder. Im engeren Sinne eine Figur des manischen, spitzfindigen und skrupellosen Anklagers, der aus gewinnsuchtigen Motiven ungerechtfertigte Prozesse anstrengt bzw. androht und durch rhetorisches Geschick, die schwachere Sache zur starkeren macht. In jedem Fall eine durchgangig negativ konnotierte Bezeichnung fur eine Person, die den Interessen der Gemeinschaft zuwider handelt. Im Folgenden soll dem Sinngehalt dieses Begriffs, seiner Verwendung und Bedeutung innerhalb der athenischen Gesellschaft des 5. und 4. Jahrhunderts v. Chr. genauer nachgegangen werden. Dabei verdient seine Herkunft aus der griechischen Komoedie und seine enge Verbindung zum Motiv des Sundenbocks (Pharmakos) besondere Beachtung.