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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Universitat Potsdam, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Am 16. November 2001 stellte Bundeskanzler Gerhard Schroeder dem Parlament die Vertrauensfrage. Er hatte diese mit dem Antrag zum Bundeswehreinsatz im Antiterrorkampf verknupft. Die zuvor an die amerikanische Regierung abgegebene Zusicherung der uneingeschrankten Solidaritat nach den Anschlagen vom 11. September 2001 noetigte den Kanzler dazu, breite Zustimmung im Parlament insbesondere in den Regierungsfraktionen zu erwirken. Da diese sich im Vorfeld der Abstimmung als ungewiss erwies, entschloss sich Schroeder dazu, die Abgeordneten zu disziplinieren, indem er die Entscheidung uber den Antiterroreinsatz mit der Vertrauensfrage verband. Diese in der bundesdeutschen Geschichte bisher einmalige Anwendung eines solchen Mittels erwies sich in Schroeders Sinne als erfolgreich. Wie ist sie aber zu bewerten? Am Montag, den 19.11. titelte Der Spiegel Schroeder hatte einen mit Brachialgewalt erzwungenen Abstimmungssieg errungen. Doch stellt diese Form der Disziplinierung wirklichen Zwang dar? Dieser Frage soll im Folgenden nachgegangen werden. Dabei will ich versuchen mich der Thematik von drei Seiten zu nahern. Zum einen soll versucht werden, Klarheit in die Begrifflichkeiten des Zwanges und insbesondere des Fraktionszwanges zu bringen. Dabei soll versucht werden diesen so haufig verwendeten Begriff zu entzaubern. Anschliessend werden die rechtlichen Voraussetzungen fur Schroeders Vorstoss, sowie dessen Rechtmassigkeit erlautert. Weiterhin werden die Ereignisse um den 16.11.2001 chronologisch dargestellt. Abschliessend wird gepruft, ob es sich bei der Verknupfung einer Sachentscheidung mit der Vertrauensfrage um Fraktionszwang gehandelt hat.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Universitat Potsdam, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Am 16. November 2001 stellte Bundeskanzler Gerhard Schroeder dem Parlament die Vertrauensfrage. Er hatte diese mit dem Antrag zum Bundeswehreinsatz im Antiterrorkampf verknupft. Die zuvor an die amerikanische Regierung abgegebene Zusicherung der uneingeschrankten Solidaritat nach den Anschlagen vom 11. September 2001 noetigte den Kanzler dazu, breite Zustimmung im Parlament insbesondere in den Regierungsfraktionen zu erwirken. Da diese sich im Vorfeld der Abstimmung als ungewiss erwies, entschloss sich Schroeder dazu, die Abgeordneten zu disziplinieren, indem er die Entscheidung uber den Antiterroreinsatz mit der Vertrauensfrage verband. Diese in der bundesdeutschen Geschichte bisher einmalige Anwendung eines solchen Mittels erwies sich in Schroeders Sinne als erfolgreich. Wie ist sie aber zu bewerten? Am Montag, den 19.11. titelte Der Spiegel Schroeder hatte einen mit Brachialgewalt erzwungenen Abstimmungssieg errungen. Doch stellt diese Form der Disziplinierung wirklichen Zwang dar? Dieser Frage soll im Folgenden nachgegangen werden. Dabei will ich versuchen mich der Thematik von drei Seiten zu nahern. Zum einen soll versucht werden, Klarheit in die Begrifflichkeiten des Zwanges und insbesondere des Fraktionszwanges zu bringen. Dabei soll versucht werden diesen so haufig verwendeten Begriff zu entzaubern. Anschliessend werden die rechtlichen Voraussetzungen fur Schroeders Vorstoss, sowie dessen Rechtmassigkeit erlautert. Weiterhin werden die Ereignisse um den 16.11.2001 chronologisch dargestellt. Abschliessend wird gepruft, ob es sich bei der Verknupfung einer Sachentscheidung mit der Vertrauensfrage um Fraktionszwang gehandelt hat.