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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Studienarbeit aus dem Jahr 1991 im Fachbereich Kunst - Architektur, Baugeschichte, Denkmalpflege, Note: sehr gut, Philipps-Universitat Marburg (Kunstgeschichtliches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Der St. Galler Klosterplan zeigt den Grundriss der Gesamtanlage eines karolingischen Benediktinerklosters. Er wurde kurz vor 830 auf der Reichenau fur den St. Galler Abt Gozbert angefertigt, welcher den Neubau seiner Abtei plante. Der Plan, der noch heute in der Stiftsbibliothek St. Gallen aufbewahrt wird, ist auf einem Kalbspergament vor 112 cm x 77,5 cm, das aus funf kleineren Blattern zusammengenaht ist, in mennigroter Tinte gezeichnet und in braunschwarzer Tinte beschriftet. Die Anlage umfasst mehr als 40 Gebaude, deren Funktionen durch Tituli und Sinnbilder bestimmt werden. Allerdings handelt es sich nicht um einen spezifisch auf das St. Galler Projekt abgestimmten Ausfuhrungsplan, sondern um einen Idealentwurf, der den fur ein monastisches Leben gemass der Regula Benedicti notwendigen architektonischen Rahmen vorgibt. Dennoch ware der Entwurf, begreift man ihn als Schnurplan, durchaus baulich umsetzbar. Die Benediktsregel behandelt in erster Linie die Lebensweise der Moenche, nicht die architektonische Gestalt ihres Wohnortes. Die Vorschriften der Regel bedingen jedoch direkt oder indirekt das Vorhandensein diverser Baulichkeiten. Die Entstehung dieses Idealplanes steht in Zusammenhang mit der Klosterreform Benedikts von Aniane und der Aachener Reformsynoden von 816/17. Ziel der Reform, die sich nahtlos in die Politik Ludwigs des Frommen einfugte, war die Einfuhrung der Ordensregel Benedikts von Nursia als alleingultige Regel fur samtliche Kloester des Frankenreiches. Dass den AEbten als Anleitung fur den Bau einer adaquaten Klosteranlage ein derartiger Musterplan, von dem vermutlich weitere Exemplare in Umlauf waren, an die Hand gegeben wurde, erscheint plausibel. Die Frage, inwieweit der St. Galler Klosterplan die Anweisungen der Regula Benedicti und der Aachene
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Studienarbeit aus dem Jahr 1991 im Fachbereich Kunst - Architektur, Baugeschichte, Denkmalpflege, Note: sehr gut, Philipps-Universitat Marburg (Kunstgeschichtliches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Der St. Galler Klosterplan zeigt den Grundriss der Gesamtanlage eines karolingischen Benediktinerklosters. Er wurde kurz vor 830 auf der Reichenau fur den St. Galler Abt Gozbert angefertigt, welcher den Neubau seiner Abtei plante. Der Plan, der noch heute in der Stiftsbibliothek St. Gallen aufbewahrt wird, ist auf einem Kalbspergament vor 112 cm x 77,5 cm, das aus funf kleineren Blattern zusammengenaht ist, in mennigroter Tinte gezeichnet und in braunschwarzer Tinte beschriftet. Die Anlage umfasst mehr als 40 Gebaude, deren Funktionen durch Tituli und Sinnbilder bestimmt werden. Allerdings handelt es sich nicht um einen spezifisch auf das St. Galler Projekt abgestimmten Ausfuhrungsplan, sondern um einen Idealentwurf, der den fur ein monastisches Leben gemass der Regula Benedicti notwendigen architektonischen Rahmen vorgibt. Dennoch ware der Entwurf, begreift man ihn als Schnurplan, durchaus baulich umsetzbar. Die Benediktsregel behandelt in erster Linie die Lebensweise der Moenche, nicht die architektonische Gestalt ihres Wohnortes. Die Vorschriften der Regel bedingen jedoch direkt oder indirekt das Vorhandensein diverser Baulichkeiten. Die Entstehung dieses Idealplanes steht in Zusammenhang mit der Klosterreform Benedikts von Aniane und der Aachener Reformsynoden von 816/17. Ziel der Reform, die sich nahtlos in die Politik Ludwigs des Frommen einfugte, war die Einfuhrung der Ordensregel Benedikts von Nursia als alleingultige Regel fur samtliche Kloester des Frankenreiches. Dass den AEbten als Anleitung fur den Bau einer adaquaten Klosteranlage ein derartiger Musterplan, von dem vermutlich weitere Exemplare in Umlauf waren, an die Hand gegeben wurde, erscheint plausibel. Die Frage, inwieweit der St. Galler Klosterplan die Anweisungen der Regula Benedicti und der Aachene