Suddeutsche Stadtebunde im Mittelalter
Jurgen Schafer (the University of Augsburg),Formerly J Rgen Sch Fer (the University of Augsburg)
Suddeutsche Stadtebunde im Mittelalter
Jurgen Schafer (the University of Augsburg),Formerly J Rgen Sch Fer (the University of Augsburg)
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: bestanden, Universitat Duisburg-Essen (Fachbereich Geschichte), Veranstaltung: Proseminar: Stadt im Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit ist eine kurze Einfuhrung in das Thema der Stadtebunde im Mittelalter. Mit der Entstehung der Stadte und deren Bestrebungen nach Autonomie und Selbstverwaltung schlossen sich im Mittelalter Stadte in Stadtebunden zusammen. In dieser Epoche finden sich haufig Stadtebunde von mehreren Stadten meistens aus einer Region. Aber auch uberregional verbundeten sich die Stadte, um ihre wirtschaftlichen und politischen Interessen zu vertreten. In Stadtebunden konnten die Stadte ihre Macht bundeln und ihre Ziele organisiert durchsetzen. Stadtebunde stellten eine Organisationsform zum Erreichen gemeinsamer Ziele dar. Sie waren vertraglich beschworene Abmachungen zwischen Stadten, in der Regel auf Zeit geschlossen und verlangerungsfahig. Stadtebunde des Mittelalters verfugten haufig uber ein gemeinsames Siegel, gemeinsame Exekutivorgane und Schiedsgerichte. Unter dem Begriff des Stadtebundes versteht man im allgemeinen Sinn auch zweiseitige Abkommen und Vertrage zwischen nur zwei Stadten. Der vermeintlich bekannteste Stadtebund war die Hanse. Doch obwohl die Organisationsform der Hansestadte teilweise stadtebundische Merkmale aufwies, war die Hanse kein Stadtebund im eigentlichen Sinne. Stadtebunde sind typische Erscheinungen in der Zeit des 13. bis 15. Jahrhunderts. Sie koennen noch bis ins 16. Jahrhundert beobachtet werden. Die Arbeit widmet sich in Kapitel zwei den Grundlagen der Entstehung der Stadte, der Entstehung des Stadtrechts und diesbezuglich der Rolle der freien Burger. Dann werden die Voraussetzungen, Grunde, Ziele und Aufgaben der Stadtebunde skizziert. Kapitel drei behandelt neben einer kurzen Einfuhrung in Stadtrecht und Stadtrechtsfamilien vornehmlich die Stadtebunde in Suddeutschland (Rhei
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