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Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Freie Universitat Berlin (Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Seitdem der BGH in seiner Entscheidung vom 24.02.1997 die bis dahin im Schrifttum kontrovers diskutierte Frage der Zulassigkeit einer Kapitalgesellschaft als persoenlich haftender Gesellschafter (phG) einer KGaA abschliessend geklart hat, erlebt die Rechtsform der KGaA in der Praxis eine gewisse Renaissance. Schwankte die Anzahl der KGaA zwischen Ende des zweiten Weltkriegs und 1997 noch kontinuierlich zwischen ca. 20 und 30, so liegt ihr Bestand fur das Jahr 2000 bei ca. 150. Thema dieser Abhandlung ist, ob den gesellschaftsrechtlichen Vorteilen der KGaA Nachteile in der Besteuerung gegenuber stehen, bzw. ob die KGaA als Hybridform eventuell sogar steuerliche Vorteile gegenuber anderen Gesellschaftsformen hat, indem sie sich die jeweiligen Besonderheiten des personalistischen und kapitalistischen Besteuerungssystems zu Nutze macht. Dieser Fragestellung geht aber die andere zentrale voraus, namlich was uberhaupt die entscheidenden steuerrechtlichen und damit steueroekonomischen Unterschiede zwischen der Rechtsform der Kapitalgesellschaft und der der Personengesellschaft sind. Zu klaren ist also zuerst, was die Vor- und Nachteile des personalistischen bzw. kapitalistischen Besteuerungssystems sind, und wie sich diese Vor- und Nachteile auf praktische Fragen, wie insbesondere die nach der steueroptimalen Rechtsformwahl, auswirken. Daran anknupfend wird beantwortet, ob diese Erkenntnisse auch auf die hybride KGaA und ihre Gesellschafter ubertragbar sind. Die gesetzliche und hoechstrichterliche Konzeption sieht namlich vor, dass der phG der KGaA wie ein Mitunternehmer besteuert wird. Die KGaA als Kapitalgesellschaft und die Kommanditaktionare hingegen sollen analog zur Aktiengesellschaft besteuert werden. Somit sollte es steuerlich eigentlich irrelevant sein, ob man sich als phG (Kommanditaktionar) an ein
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Freie Universitat Berlin (Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Seitdem der BGH in seiner Entscheidung vom 24.02.1997 die bis dahin im Schrifttum kontrovers diskutierte Frage der Zulassigkeit einer Kapitalgesellschaft als persoenlich haftender Gesellschafter (phG) einer KGaA abschliessend geklart hat, erlebt die Rechtsform der KGaA in der Praxis eine gewisse Renaissance. Schwankte die Anzahl der KGaA zwischen Ende des zweiten Weltkriegs und 1997 noch kontinuierlich zwischen ca. 20 und 30, so liegt ihr Bestand fur das Jahr 2000 bei ca. 150. Thema dieser Abhandlung ist, ob den gesellschaftsrechtlichen Vorteilen der KGaA Nachteile in der Besteuerung gegenuber stehen, bzw. ob die KGaA als Hybridform eventuell sogar steuerliche Vorteile gegenuber anderen Gesellschaftsformen hat, indem sie sich die jeweiligen Besonderheiten des personalistischen und kapitalistischen Besteuerungssystems zu Nutze macht. Dieser Fragestellung geht aber die andere zentrale voraus, namlich was uberhaupt die entscheidenden steuerrechtlichen und damit steueroekonomischen Unterschiede zwischen der Rechtsform der Kapitalgesellschaft und der der Personengesellschaft sind. Zu klaren ist also zuerst, was die Vor- und Nachteile des personalistischen bzw. kapitalistischen Besteuerungssystems sind, und wie sich diese Vor- und Nachteile auf praktische Fragen, wie insbesondere die nach der steueroptimalen Rechtsformwahl, auswirken. Daran anknupfend wird beantwortet, ob diese Erkenntnisse auch auf die hybride KGaA und ihre Gesellschafter ubertragbar sind. Die gesetzliche und hoechstrichterliche Konzeption sieht namlich vor, dass der phG der KGaA wie ein Mitunternehmer besteuert wird. Die KGaA als Kapitalgesellschaft und die Kommanditaktionare hingegen sollen analog zur Aktiengesellschaft besteuert werden. Somit sollte es steuerlich eigentlich irrelevant sein, ob man sich als phG (Kommanditaktionar) an ein