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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Sonstiges, Note: 14 Punkte, Hessische Hochschule fur Polizei und Verwaltung; ehem. VFH Wiesbaden, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Dritte Reich und die wahrend dieser Zeit stattgefundenen Verfolgungen von Deutschen aus ethnischen, politischen und sozialen Grunden, kann als Basis fur die Entwicklung des deutschen Asylrechts und im Besonderen der Fluchtlingskonvention gesehen werden. Die Menschen die in der damaligen Zeit aus Deutschland fliehen mussten, hatten es schwer in anderen Landern Schutz zu finden. Damit so etwas anderen Menschen, die in ihrem Land aus bestimmten Grunden verfolgt werden, nicht noch einmal passiert, wurde mit der Fluchtlingskonvention alles Grundlegende geregelt um es Menschen zu vereinfachen in einem anderen Land Schutz zu finden. Die nationale Umsetzung folgte 1949 in Deutschland durch Art. 16 II GG. Mit der Asylrechtsreform von 1993 wurde Art. 16a GG geschaffen, in dem Art. 16 II GG als ersten Absatz aufgenommen und vier zusatzliche neue Absatze hinzugefugt wurden. Diese Anderung wurde vorgenommen um den Fluchtlingsansturm in Deutschland auf ganz Europa verteilen zu konnen. Auf Absatz 1 ( Politisch Verfolgte genieen Asylrecht ) kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europaischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens uber die Rechtsstellung der Fluchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. So lautet Art. 16a II S.1 GG und gemeint ist damit die Einreise aus oder uber einen sicher Drittstaat. In der folgenden Ausarbeitung werde ich genau auf diese Thematik eingehen. Ich werde erklaren, was die Inhalte des Art. 16a GG, und der einschlagigen wie 26a, 29a Asylverfahrensgesetz sind. Ich werde darstellen was sichere Drittstaaten sind und welche Voraussetzungen dafur erfullt sein mussen um diesen S
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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Sonstiges, Note: 14 Punkte, Hessische Hochschule fur Polizei und Verwaltung; ehem. VFH Wiesbaden, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Dritte Reich und die wahrend dieser Zeit stattgefundenen Verfolgungen von Deutschen aus ethnischen, politischen und sozialen Grunden, kann als Basis fur die Entwicklung des deutschen Asylrechts und im Besonderen der Fluchtlingskonvention gesehen werden. Die Menschen die in der damaligen Zeit aus Deutschland fliehen mussten, hatten es schwer in anderen Landern Schutz zu finden. Damit so etwas anderen Menschen, die in ihrem Land aus bestimmten Grunden verfolgt werden, nicht noch einmal passiert, wurde mit der Fluchtlingskonvention alles Grundlegende geregelt um es Menschen zu vereinfachen in einem anderen Land Schutz zu finden. Die nationale Umsetzung folgte 1949 in Deutschland durch Art. 16 II GG. Mit der Asylrechtsreform von 1993 wurde Art. 16a GG geschaffen, in dem Art. 16 II GG als ersten Absatz aufgenommen und vier zusatzliche neue Absatze hinzugefugt wurden. Diese Anderung wurde vorgenommen um den Fluchtlingsansturm in Deutschland auf ganz Europa verteilen zu konnen. Auf Absatz 1 ( Politisch Verfolgte genieen Asylrecht ) kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europaischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens uber die Rechtsstellung der Fluchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. So lautet Art. 16a II S.1 GG und gemeint ist damit die Einreise aus oder uber einen sicher Drittstaat. In der folgenden Ausarbeitung werde ich genau auf diese Thematik eingehen. Ich werde erklaren, was die Inhalte des Art. 16a GG, und der einschlagigen wie 26a, 29a Asylverfahrensgesetz sind. Ich werde darstellen was sichere Drittstaaten sind und welche Voraussetzungen dafur erfullt sein mussen um diesen S