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Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Kunst - Architektur, Baugeschichte, Denkmalpflege, Note: sehr gut, Bayerische Julius-Maximilians-Universitat Wurzburg (Institut fur Kunstgeschichte), 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Unmittelbar nach seiner Ruckkehr aus Deutschland 1220 begann Friedrich II. damit, sein Sudreich mit einem dichten Netz von Bauten zu uberziehen. Es handelte sich dabei nicht nur um Wehrbauten, sondern auch um persoenliche Ruckzugspunkte, sogenannte loca solaciorum, sowie um Palaste in wichtigen Residenzorten wie Lucera oder Foggia. Die Festigung seiner Herrschaft auf dem italienischen Festland und in Sizilien manifestiert sich gerade in Friedrichs Bautatigkeit besonders deutlich: Auf den Hoftagen von Capua 1220 und von Messina 1221 verkundete er die Gesetze de novis edificiis deruendis , die beinhalteten, dass Wehrbauten, die wahrend der Zeit seiner Unmundigkeit und seiner Abwesenheit ohne ausdruckliche Genehmigung von Lehenstragern erbaut worden waren, entweder an ihn selbst zuruckgegeben werden mussten oder ohne Nachsicht zerstoert werden wurden1. Bereits diese Gesetze werfen ein Licht darauf, welche Bedeutung herrschaftlichen Gebauden zugemessen wurde. Nachdem sich Friedrichs Bautatigkeit zunachst aufs Festland konzentriert hatte, begann er nach der Ruckkehr vom Kreuzzug 1228 mit dem Ausbau einer Kastellkette an der Ostkuste Siziliens. Bereits seit 1220 bemuhte er sich, die uneingeschrankte Gewalt uber Sizilien wiederzuerlangen, wie sie Koenig Wilhelm II. bis 1189 innehatte2 Zu dieser Machtkonzentration kam es jedoch erst in den dreissiger Jahren, als Friedrich sich mit dem Papst zunachst ausgesoehnt hatte, nachdem dessen Truppen wahrend seiner Abwesenheit im Heiligen Land 1228 in Sizilien eingefallen waren. In dieser Zeitspanne entstanden die drei Kastelle von Catania, Augusta und Syrakus. Sie befinden sich alle drei in exponierter Lage zum Meer hin und erheben sich uber regelmassigem, annahern
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Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Kunst - Architektur, Baugeschichte, Denkmalpflege, Note: sehr gut, Bayerische Julius-Maximilians-Universitat Wurzburg (Institut fur Kunstgeschichte), 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Unmittelbar nach seiner Ruckkehr aus Deutschland 1220 begann Friedrich II. damit, sein Sudreich mit einem dichten Netz von Bauten zu uberziehen. Es handelte sich dabei nicht nur um Wehrbauten, sondern auch um persoenliche Ruckzugspunkte, sogenannte loca solaciorum, sowie um Palaste in wichtigen Residenzorten wie Lucera oder Foggia. Die Festigung seiner Herrschaft auf dem italienischen Festland und in Sizilien manifestiert sich gerade in Friedrichs Bautatigkeit besonders deutlich: Auf den Hoftagen von Capua 1220 und von Messina 1221 verkundete er die Gesetze de novis edificiis deruendis , die beinhalteten, dass Wehrbauten, die wahrend der Zeit seiner Unmundigkeit und seiner Abwesenheit ohne ausdruckliche Genehmigung von Lehenstragern erbaut worden waren, entweder an ihn selbst zuruckgegeben werden mussten oder ohne Nachsicht zerstoert werden wurden1. Bereits diese Gesetze werfen ein Licht darauf, welche Bedeutung herrschaftlichen Gebauden zugemessen wurde. Nachdem sich Friedrichs Bautatigkeit zunachst aufs Festland konzentriert hatte, begann er nach der Ruckkehr vom Kreuzzug 1228 mit dem Ausbau einer Kastellkette an der Ostkuste Siziliens. Bereits seit 1220 bemuhte er sich, die uneingeschrankte Gewalt uber Sizilien wiederzuerlangen, wie sie Koenig Wilhelm II. bis 1189 innehatte2 Zu dieser Machtkonzentration kam es jedoch erst in den dreissiger Jahren, als Friedrich sich mit dem Papst zunachst ausgesoehnt hatte, nachdem dessen Truppen wahrend seiner Abwesenheit im Heiligen Land 1228 in Sizilien eingefallen waren. In dieser Zeitspanne entstanden die drei Kastelle von Catania, Augusta und Syrakus. Sie befinden sich alle drei in exponierter Lage zum Meer hin und erheben sich uber regelmassigem, annahern