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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Fachhochschule Erfurt (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Wirtschaftsrecht 7. Semester, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren hauften sich die Gerichtsverfahren, bei denen auch die Fuhrungskrafte der betroffenen Unternehmen personlich belangt wurden. Ob im Zusammenhang mit publikumstrachtigen Firmenzusammenbruchen wie der Phillip Holzmann AG oder richtungweisenden Urteilen wie Balsam- die Diskussion uber Managerhaftung und die moglichen Absicherungsmoglichkeiten gegen Millionenklagen - war nie so aktuell. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wann von einem Fehlverhalten und damit von einem Haftungsfall auszugehen ist. Damit einhergehend und fur die Unternehmensleiter von groter Wichtigkeit ist die personliche Haftung der Geschaftsleitung fur Schaden, die aus Fehlverhalten oder aus problematischen Managemententscheidungen herruhren. Eine Grundvoraussetzung um Anleger zu gewinnen, ist die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen. Hier kommt sowohl dem nationalen Recht, wie auch aufgrund zunehmender grenzuberschreitender Aktivitaten den internationalen Rechtsnormen eine entscheidende Bedeutung zu. Aufgrund der Vielzahl von Marktteilnehmern und den unterschiedlichen Interessenlagen hat sich ein groes Spektrum an nationalen und internationalen Regelwerken herausgebildet. Neben den gesetzlich kodifizierten Regelungen erlangen die uber den gesetzlichen Rahmen hinaus so genannten Wohlverhaltensregeln, wie z. B. der DCGK eine immer groere Bedeutung. Da der Gesetzgeber lediglich einen groben rechtlichen Rahmen, nicht jedoch die detaillierte Ausgestaltung vorgibt, kommt der Unternehmensfuhrung die Aufgabe zu, eine den individuellen Verhaltnissen angepasste Organisation aufzubauen, Verantwortungen abzugrenzen, Uberwachungssysteme zu implementieren und die Unabhangigkeit zu wahren. Dabei gelten die Wohlverhaltensregeln als zentraler Orientierungspunkt. Insbesondere im Bereich der Manag
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Fachhochschule Erfurt (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Wirtschaftsrecht 7. Semester, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren hauften sich die Gerichtsverfahren, bei denen auch die Fuhrungskrafte der betroffenen Unternehmen personlich belangt wurden. Ob im Zusammenhang mit publikumstrachtigen Firmenzusammenbruchen wie der Phillip Holzmann AG oder richtungweisenden Urteilen wie Balsam- die Diskussion uber Managerhaftung und die moglichen Absicherungsmoglichkeiten gegen Millionenklagen - war nie so aktuell. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wann von einem Fehlverhalten und damit von einem Haftungsfall auszugehen ist. Damit einhergehend und fur die Unternehmensleiter von groter Wichtigkeit ist die personliche Haftung der Geschaftsleitung fur Schaden, die aus Fehlverhalten oder aus problematischen Managemententscheidungen herruhren. Eine Grundvoraussetzung um Anleger zu gewinnen, ist die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen. Hier kommt sowohl dem nationalen Recht, wie auch aufgrund zunehmender grenzuberschreitender Aktivitaten den internationalen Rechtsnormen eine entscheidende Bedeutung zu. Aufgrund der Vielzahl von Marktteilnehmern und den unterschiedlichen Interessenlagen hat sich ein groes Spektrum an nationalen und internationalen Regelwerken herausgebildet. Neben den gesetzlich kodifizierten Regelungen erlangen die uber den gesetzlichen Rahmen hinaus so genannten Wohlverhaltensregeln, wie z. B. der DCGK eine immer groere Bedeutung. Da der Gesetzgeber lediglich einen groben rechtlichen Rahmen, nicht jedoch die detaillierte Ausgestaltung vorgibt, kommt der Unternehmensfuhrung die Aufgabe zu, eine den individuellen Verhaltnissen angepasste Organisation aufzubauen, Verantwortungen abzugrenzen, Uberwachungssysteme zu implementieren und die Unabhangigkeit zu wahren. Dabei gelten die Wohlverhaltensregeln als zentraler Orientierungspunkt. Insbesondere im Bereich der Manag