Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 14 Punkte, Universitat Bielefeld, 52 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Zu den einschlagigen Maximen des deutschen Zivilprozessrechts zahlen die in 138 I ZPO statuierte Wahrheitspflicht und der Beibringungsgrundsatz. Der Wahrheitspflicht zufolge, deren Bestandteil die Vollstandigkeitspflicht ist, muss der Tatsachenvortrag der Parteien wahrheitsgema und vollstandig sein. Dem Beibringungsgrundsatz entsprechend obliegt es den Parteien, den Tatsachenstoff in den Prozess einzubringen. Aufgabe der vorliegenden Arbeit ist es, die Wirkungen des Beibringungsgrundsatzes einerseits und den Umfang der Wahrheits- und Vollstandigkeitspflicht andererseits zu ermitteln. Fraglich ist dabei insbesondere, ob die Wahrheits- bzw. die Vollstandigkeitspflicht mit dem Beibringungsgrundsatz vereinbar sind; ob also ggf. die Parteien auch die fur sie ungunstigen Tatsachen vortragen mussen oder ob diese - zumindest teilweise - dem Beibringungsgrundsatz unterliegen und dem entsprechend von der Gegenpartei vorgetragen werden mussen. Des weiteren werden die Folgen von Verstoen gegen den Wahrheitsgrundsatz dargestellt. Schlielich wird die Bindung des Richters1 an den Parteivortrag untersucht. Tatsachen, die unstreitig sind, sind nicht beweiswurdig und werden als wahr angesehen. Es drangt sich somit die Frage auf, ob und inwieweit der Richter an den Parteivortrag gebunden ist und dadurch u.U. die Wahrheit im Zivilprozess zur Disposition der Parteien steht.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 14 Punkte, Universitat Bielefeld, 52 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Zu den einschlagigen Maximen des deutschen Zivilprozessrechts zahlen die in 138 I ZPO statuierte Wahrheitspflicht und der Beibringungsgrundsatz. Der Wahrheitspflicht zufolge, deren Bestandteil die Vollstandigkeitspflicht ist, muss der Tatsachenvortrag der Parteien wahrheitsgema und vollstandig sein. Dem Beibringungsgrundsatz entsprechend obliegt es den Parteien, den Tatsachenstoff in den Prozess einzubringen. Aufgabe der vorliegenden Arbeit ist es, die Wirkungen des Beibringungsgrundsatzes einerseits und den Umfang der Wahrheits- und Vollstandigkeitspflicht andererseits zu ermitteln. Fraglich ist dabei insbesondere, ob die Wahrheits- bzw. die Vollstandigkeitspflicht mit dem Beibringungsgrundsatz vereinbar sind; ob also ggf. die Parteien auch die fur sie ungunstigen Tatsachen vortragen mussen oder ob diese - zumindest teilweise - dem Beibringungsgrundsatz unterliegen und dem entsprechend von der Gegenpartei vorgetragen werden mussen. Des weiteren werden die Folgen von Verstoen gegen den Wahrheitsgrundsatz dargestellt. Schlielich wird die Bindung des Richters1 an den Parteivortrag untersucht. Tatsachen, die unstreitig sind, sind nicht beweiswurdig und werden als wahr angesehen. Es drangt sich somit die Frage auf, ob und inwieweit der Richter an den Parteivortrag gebunden ist und dadurch u.U. die Wahrheit im Zivilprozess zur Disposition der Parteien steht.