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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 14 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universitat Wurzburg, 92 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Fruhjahr 2000 ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes war es laut Paragraph 1,
den Betrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhohen. Der folgende Beitrag stellt das Erneuerbare-Energien-Gesetz anhand einer geschichtlichen Einfuhrung, sowie der Zielsetzung des Gesetzes vor. Die zum Erlass des Gesetzes erforderlichen Gesetzeskompetenzen werden im Anschluss dargelegt. Schlielich geht die Arbeit auf die wesentlichen Regelungen des EEG naher ein. Der Schwerpunkt der Arbeit befasst sich mit der Vereinbarkeit des EEG mit dem Verfassungs- und Europarecht. So erfolgt eine ausfuhrliche Prufung des Gesetzes, sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht, am Mastab der deutschen Verfassung. Des weiteren beschaftigt sich der Beitrag mit europarechtlichen Schranken bezuglich des EEG, so zum Beispiel anhand des EU-Beihilfenrechts oder der Warenverkehrsfreiheit. Der Beitrag mochte im Wesentlichen eine Antwort auf die Frage der verfassungs- und europarechtlichen Konformitat des EEG liefern.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 14 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universitat Wurzburg, 92 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Fruhjahr 2000 ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes war es laut Paragraph 1,
den Betrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhohen. Der folgende Beitrag stellt das Erneuerbare-Energien-Gesetz anhand einer geschichtlichen Einfuhrung, sowie der Zielsetzung des Gesetzes vor. Die zum Erlass des Gesetzes erforderlichen Gesetzeskompetenzen werden im Anschluss dargelegt. Schlielich geht die Arbeit auf die wesentlichen Regelungen des EEG naher ein. Der Schwerpunkt der Arbeit befasst sich mit der Vereinbarkeit des EEG mit dem Verfassungs- und Europarecht. So erfolgt eine ausfuhrliche Prufung des Gesetzes, sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht, am Mastab der deutschen Verfassung. Des weiteren beschaftigt sich der Beitrag mit europarechtlichen Schranken bezuglich des EEG, so zum Beispiel anhand des EU-Beihilfenrechts oder der Warenverkehrsfreiheit. Der Beitrag mochte im Wesentlichen eine Antwort auf die Frage der verfassungs- und europarechtlichen Konformitat des EEG liefern.